Beratung und Beschluss über die Bestätigung des Kommandanten und des stv. Kommandanten der FF Neufahrn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Am 17.01.2020 fanden die Wahlen der Kommandanten der FF Neufahrn statt. Unter Beachtung der Vorschriften des Art. 8 Abs. 2 BayFwG wurden von den Einsatzdienstkräften der Freiwilligen Feuerwehr Neufahrn Herr Martin Seitner, Aufkirchner Weg 6, 82069 Neufahrn, als Kommandant bestätigt und Herr Fabian Sutor, Haarkirchener Str. 4a, 82069 Neufahrn, zum stellvertretenden Kommandanten neu gewählt. Die Wahl zum Kommandanten bzw. zum stv. Kommandanten bedürfen der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung ist zu versagen, wenn die Gewählten fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen für das Ehrenamt ungeeignet sind (Art. 8 Abs. 4 BayFwG). 
Zum Kommandanten einer Feuerwehr kann gewählt oder bestellt werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 4 Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird (Art. 8 Abs. 3 BayFwG). Die Regelungen der Abs. 2 bis 4 gelten auch für die Wahl des stv. Kommandanten (Art. 8 Abs. 5 BayFwG). 
Gemäß Art. 6 Abs. 2 BayFwG können Feuerwehrdienst alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 65. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen. In besonderen Fällen reicht auch ein Wohnsitz in der jeweiligen Nachbargemeinde aus (Art. 6 Abs. 2 BayFwG). Herr Seitner und Herr Sutor haben das 18. Lebensjahr vollendet und danach mehr als 4 Jahre aktiven Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr Neufahrn geleistet. Herr Sutor hat noch die Lehrgänge Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführer abzuleisten. Dies ist Herrn Sutor bekannt. Er hat erklärt, dass er den Lehrgang innerhalb eines Jahres absolvieren wird.  
Das Benehmen mit dem Kreisbrandrat wurde unter der Maßgabe hergestellt, dass Herr Sutor die noch erforderlichen Lehrgänge (Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführer) innerhalb eines Jahres mit Erfolg besucht. 
Die Verwaltung schließt sich der Auffassung des Kreisbrandrats an. Da auch keine Bedenken gegen die fachliche und gesundheitliche Eignung sowie aus sonstigen Gründen nicht bestehen, wird vorgeschlagen, die Wahl von Herrn Seitner zum Kommandanten und von Herrn Sutor zum stellvertretenden Kommandanten zu bestätigen. 

Beschluss

Die Wahl von Herrn Martin Seitner zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neufahrn wird bestätigt. Die Wahl  von Herrn Fabian Sutor zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neufahrn wird unter der auflösenden Bedingung bestätigt, dass innerhalb eines Jahres die Lehrgänge für Leiter einer Feuerwehr und für Gruppenführer mit Erfolg besucht werden (Art. 8 Abs. 4 BayFwG). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 18:59 Uhr