Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich westlich Am Hang in Neufahrn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Für das Grundstück Fl.Nr. 1711/6, Am Hang in Neufahrn wurde im vergangenen Jahr ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines 4-Familienhauses eingereicht. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat hierzu am 05. August 2019 das gemeindliche Einvernehmen verweigert, da die Bebauung des Grundstückes als zu dicht empfunden wurde und die notwendigen Stellplätze nicht nachgewiesen werden konnten. Zudem wurde auf die im Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche hingewiesen, welche freigehalten werden sollte.
Das Landratsamt München hat zwischenzeitlich jedoch signalisiert, dass es das Bauvorhaben grundsätzlich (mit Ausnahme der Stellplätze) für genehmigungsfähig erachtet. 
Bei einem Gespräch mit dem Bauherrn und dessen Architekten wurde signalisiert, dass die Planung geringfügig reduziert und die Gründe für die Situierung des Gebäudes bis zur Sitzung noch schriftlich erläutert werden. Die Erläuterung ist zwischenzeitlich erfolgt und im Ratsinformationssystem eingestellt.  Auch die Anzahl der Wohneinheiten soll auf drei reduziert werden, damit die Stellplätze ohne Tiefgarage nachgewiesen werden können. 
Aus diesem Grund ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
Der Tagesordnungspunkt wird -ebenso wie der Folgepunkt 12- daher von der Tagesordnung abgesetzt.
Sobald der Tekturplan eingereicht wurde, erfolgt eine erneute Beratung unter Berücksichtigung der positiven Beurteilung des Landratsamtes im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss.    

Diskussionsverlauf

Herr Urban nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung nicht teil.

Datenstand vom 14.02.2024 18:59 Uhr