LKW-Ableitung - Antwort Stadt München


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö informativ 14.6

Sachverhalt

Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates vom Dezember 2019 hat die Verwaltung die Stadt München aufgefordert, die das LKW-Verbot (über 7,5t) auf dem südlichen Mittleren Ring sofort aufzuheben. Die Stadt München hat folgendes geantwortet: 
"... Da der Autobahnring A 99 nicht vollständig geschlossen ist, sind die Fahrbeziehungen von der A 95 zur A 96 und von der A 95 zur A 995 sowie in der jeweiligen Gegenrichtung weiterhin über das Stadtgebiet auf dem Mittleren Ring zugelassen. München darf also nach wie vor direkt über die A 95 angefahren werden.
Aus dem Lkw-Durchfahrtsverbot für das Stadtgebiet München lässt sich deshalb für Lkw über 3,5t nicht die Notwendigkeit ableiten, über die Ausfahrt Schäftlam von der A 95 abzufahren um zur A 995 oder zur A 96 (und von dort auf die A 99) zu gelangen. Dasselbe ist in der jeweiligen Gegenrichtung der Fall. Eine Mehrung des Lkw-Verkehrs auf Ihrem Gemeindegebiet kann u. E. daher nicht vom Münchner Lkw-Durchfahrtsverbot abgeleitet werden."

Datenstand vom 14.02.2024 18:59 Uhr