Einkommensteueranteil Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö informativ 14.9

Sachverhalt

Der Einkommensteueranteil ist mit etwa 4,8 Mio. Euro die größte Einnahmequelle für die Gemeinde Schäftlarn. Die Gemeindesteuerreform im Jahre 1969 hat sich zum Ziel gesetzt, den Gemeinden einen Teil der Einkommensteuerleistung seiner Bürgerinnen und Bürger zur Eigenfinanzierung zu überlassen. Gleichzeitig sollten die Steuerkraftunterschiede gleichartiger Gemeinden verringert werden ohne den Unterschied zwischen großen und kleinen Kommunen zu verwischen. Derzeit erhalten die Gemeinden einen Anteil von 15% an der von den Bürgerinnen und Bürgern an den Staat bezahlten Einkommensteuer. Der gemeindliche Anteil ist jedoch durch einen sogenannten Höchstbetrag gedeckelt. D.h. es werden nicht die gesamten Steuerleistungen eines Steuerpflichtigen berücksichtigt, sondern nur die Steuerbeträge, die auf ein zu versteuerndes Einkommen bis zu einer bestimmten Obergrenze (Höchstbeträge) entfallen. Das bedeutet, dass die Einkommensspitzen abgeschnitten werden und auf die daraus errechneten Schlüsselzahlen keinen Einfluss nehmen. Derzeit liegen die Höchstbeträge bei 35 000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und bei 70 000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten. In Konsequenz führt dies bei steigendem zu versteuerndem Einkommen und gleichbleibendem Höchstbetrag, dass die Einkommensstruktur (Anteil der Groß- und Gutverdiener) an Bedeutung verliert und die Anzahl der Steuerpflichtigen wichtiger wird.

Datenstand vom 14.02.2024 18:59 Uhr