Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen; Sachstandsbericht und ggf. Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschliessend 10.1

Sachverhalt

Derzeit erreichen die Gemeindeverwaltung viele Anfragen von Eltern, die sich auf eine Regelung zur Zahlung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen beziehen. Von den Eltern wird darauf hingewiesen, dass den gezahlten Beiträgen für die Monate März und April aufgrund der seit 16.03.2020 in Kraft gesetzten Betretungsverbote wegen der Corona-Pandemie keine adäquate Betreuungsleistung gegenüberstehen würde. Es wurde daher die Erwartung geäußert, durch den jeweiligen Träger oder durch die Gemeinde eine Rückerstattung der Beiträge zu erhalten. 
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat hierzu veröffentlicht, dass die Zahlung von Elternbeiträgen sich im Grundsatz nach dem jeweiligen Betreuungsvertrag mit dem Träger richtet. Da die einzelnen Träger nicht über entsprechende finanzielle Reserven verfügen, ist zu erwarten, dass sich eine pauschale Rückerstattung von Elternbeiträgen entsprechend negativ auf die von der Gemeinde zu finanzierenden Defizite entwickeln würde. Die Gemeindeverwaltung ist daher in intensiven Kontakt mit den Trägern der örtlichen Kindertageseinrichtungen, um ggf. für Familien in gravierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten individuelle und bedarfsgerechte Lösungen zu finden.
Im Verlauf der KW 16 stellte sich heraus, dass insbesondere bei der durch das KindErNetz Schäftlarn betriebenen Kinderkrippe sowie der Tagespflege viele Eltern ggü. dem Träger verdeutlichten, dass sie sich nicht längerfristig in der Lage sehen würden, einen relativ hohen Beitrag für die Einrichtung zu entrichten, zumal sie aufgrund des Betretungsverbots gezwungen seien andere Arten der Kinderbetreuung zusätzlich zu finanzieren (z. B. private Babysitter). Unter diesen Umständen würden sich vermehrt Eltern veranlasst sehen, den Betreuungsvertrag mit dem KindErNetz Schäftlarn zum 31.05.2020 zu kündigen. Der Träger verfügt nach Angaben des Vorstandes nicht über die finanziellen Mittel um eine Rückerstattung der Beiträge zu tragen. Seitens des Vorstandes des KindErNetz Schäftlarn wurde daher an die Gemeinde herangetreten, um eine finanzielle Absicherung zu erreichen. Die Beitragseinahmen des Trägers für Krippe und Tagespflege betragen pro Monat ca. € 15.000,-.
Um allen Eltern und auch dem Träger in dieser Situation zu signalisieren, dass die o. g. Problematik durchaus gesehen und ernst genommen wird, wurde – vorbehaltlich eines noch zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses – folgendes in Aussicht gestellt:
 
  1. Alle Eltern, deren Kind in der Krippe oder Tagespflegeeinrichtung des KindErNetz Schäftlarn betreut wird, sollen eine Beitragsreduzierung auf die Höhe des aktuellen Kindergartenbeitrages im jeweiligen Betreuungszeitkorridor erhalten. Die daraus entstehenden Kosten übernimmt die Gemeinde.
  2. Bei Familien, die sich nachgewiesen in einer finanziellen Engpasssituation befinden, soll ggf. eine weitergehende Reduzierung der Beiträge erreicht werden. Der Träger soll hierzu subsidiär von der Gemeinde eine entsprechende Kostenübernahme erhalten. 
Darüber hinaus haben alle Eltern, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, die Möglichkeit das Bayerische Krippengeld i. H. v. € 100,- zu beantragen. Diese Möglichkeit ist vorrangig zu nutzen. 
Des Weiteren ergeht an finanziell leistungsfähige Familien der Apell, dass sie ggf. mit einer Weiterzahlung der Elternbeiträge in der ursprünglichen Höhe letztlich einen sehr wichtigen Beitrag zum Erhalt der Betreuungseinrichtung ihres Kindes leisten.  
Die Bayerische Staatsregierung hat am 20.04.2020 erklärt, dass der Freistaat Bayern wegen des Betretungsverbotes von Kindertageseinrichtungen die Elternbeiträge für drei Monate übernehmen wird.    

Diskussionsverlauf

Frau von Lenthe ist zur Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat begrüßt, dass der Freistaat Bayern für drei Monate die Kosten der Elternbeiträge übernehmen wird. Allen Eltern, deren Kind in der Krippe oder Tagespflegeeinrichtung des KindErNetz Schäftlarn betreut wird, wird subsidiär eine Beitragsreduzierung auf die Höhe des aktuellen Kindergartenbeitrages im jeweiligen Betreuungszeitkorridor in Aussicht gestellt. Diese subsidiäre Kostenübernahme bezieht sich auf den erforderlichen Zeitraum im Anschluss an die staatliche Förderung. 

  1. Bei Familien, die sich nachgewiesen in einer finanziellen Engpasssituation befinden, soll ggf. eine weitergehende Reduzierung der Beiträge erreicht werden. Der Gemeinderat beschließt daher, dass der Träger KindErNetz Schäftlarn e. V. hierzu – falls keine staatlichen Leistungen erfolgen - von der Gemeinde eine entsprechende Kostenübernahme erhalten soll. Die Kostenübernahme ist subsidiär zum Krippengeld.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:06 Uhr