Vereidigung des Ersten Bürgermeisters
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der neu gewählte Erste Bürgermeister, Herr Christian Fürst, ist nach Art. 27 Abs. 1 KWBG in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Der Diensteid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Den Diensteid des Ersten Bürgermeisters (§ 38 BeamtStG) nimmt das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied ab.
Diskussionsverlauf
Gem. 27 Abs. 3 KWBG nimmt Herr Karl-Otto Saur als ältestes anwesendes Gemeinderatsmitglied die Vereidigung des neu gewählten Ersten Bürgermeisters, Herrn Christian Fürst in entsprechend feierlicher Form vor.
Datenstand vom 14.02.2024 19:11 Uhr