Vereidigung der erstmals in den Gemeinderat gewählten Mitglieder


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Die neu in den Gemeinderat gewählten Mitglieder sind nach Art. 31 Abs. 4 GO in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte "ich schwöre' die Worte "ich gelobe" zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Die Verweigerung der Eidesleistung führt zum Verlust des Amtes (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GLKrWG).

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister nimmt die Vereidigung der neu in den Gemeinderat gewählten Mitglieder Fabian Blomeyer, Julia Brunner, Christian Doll, Miriam Fröhlich, Christine Keller, Dr. Matthias Ruhdorfer, Martin Schmid, Dr. Irene Schrag-Presti, Dr. Dominic Stoiber und Marcel Tonnar in entsprechend feierlicher Form vor. 

Datenstand vom 14.02.2024 19:11 Uhr