Beratung und Beschluss über die Zahl der weiteren Bürgermeister/innen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat zunächst durch einfachen Beschluss festzulegen, ob er nur eine/n zweite/n oder auch eine/n dritte/n Bürgermeister/in wählen will (Ermessensentscheidung, Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO). Eine Satzungsregelung ist nur erforderlich, wenn ausnahmsweise ein/e weitere/r Bürgermeister/in hauptberuflich tätig werden soll.
Die weiteren Bürgermeister/innen vertreten den Ersten Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung in ihrer Reihenfolge (Art. 39 Abs. 1 GO). Die weiteren Stellvertreter bestimmt der Gemeinderat aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben (Art. 35 Abs. 2 i. V. m. Art. 39 GLKrWG).

Beschluss

Als Vertreter/innen des Ersten Bürgermeisters werden zwei weitere Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister gewählt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:11 Uhr