Erlass einer Geschäftsordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese hat er in der konstituierenden Sitzung zu beschließen. 
Die Geschäftsordnung muss Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Gemeinderats und seiner Ausschüsse enthalten (Art. 45 GO). Darüber hinaus regelt der Gemeinderat in der Geschäftsordnung die Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters, von beschließenden Ausschüssen und dem Gemeinderat für Entscheidungen sowie die Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen. 
Im Rahmen einer Besprechung am 23.04.2020 wurde ein Entwurf für eine Geschäftsordnung mit Vertretern aller im Gemeinderat vertretenen Parteien erörtert. Dabei konnte unter den Besprechungsteilnehmern Einvernehmen darüber hergestellt werden, dass folgende Ausschüsse gebildet werden sollen:
  • Haupt- und Finanzausschuss (vorberatend und beschließend),
  • Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss (vorberatend und beschließend),
  • Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (vorberatend und beschließend),
  • Umwelt- und Mobilitätsausschuss (vorberatend und beschließend),
  • Werkausschuss (beschließend),
  • Rechnungsprüfungsausschuss (gesetzlich vorgeschrieben).
Der Entwurf der Geschäftsordnung ist als Anlage beigefügt, die wesentlichen Änderungen zur Geschäftsordnung des Gemeinderates mit der Amtszeit von 2014 bis 2020 sind rot gekennzeichnet. 




Sofern die Ausschüsse weiterhin mit acht Gemeinderatsmitgliedern besetzt werden, ergeben sich nach den drei zulässigen Berechnungsmethoden (d´Hondt, Hare/Niemeyer und Saint Lague/Schepers) folgende Besetzungen:
Name der Fraktion
Anzahl der Sitze
CSU
3
Bündnis 90/Die Grünen
3
GemeindeUnion
2


Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Form der Ladung. Diese soll zukünftig in elektronischer Form erfolgen (vgl. § 23 der Geschäftsordnung).

Diskussionsverlauf

Herr Wallner erläutert die Änderungen in der Geschäftsordnung im Einzelnen. 

Frau Kötzner-Schmidt beantragt folgende Änderungen:

Der Familien-, Jugend-, Kultur-, und Sozialausschuss (§ 7 Abs. 2 b) soll sich auch mit den Angelegenheiten des Sports befassen. Damit könne die Bildung eines Sportbeirats (TOP 13) entfallen. Nach kurzer Diskussion wird Konsens erzielt, dass die Thematik Sport in die Zuständigkeit des Ausschusses übernommen werden soll. Der Sportbeirat solle aber wegen der Möglichkeit externe Akteure einzubinden beibehalten werden.

In § 23 Abs. 3 soll Satz 2 folgende Formulierung erhalten: 
"Die weiteren Unterlagen werden grundsätzlich nur elektronisch und spätestens am letzten Werktag vor der jeweiligen Sitzung im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 1 zur Verfügung gestellt."
Hierzu konnte Konsens für folgende Formulierung hergestellt werden:
"Die weiteren Unterlagen werden grundsätzlich nur elektronisch versendet und sollen spätestens am letzten Werktag vor der jeweiligen Sitzung im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 1 zur Verfügung gestellt werden."

Beschluss

1.        Der Gemeinderat gibt sich aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung den Entwurf der Geschäftsordnung einschließlich der im Sitzungsverlauf festgelegten Änderungen in der Fassung vom 13.05.2020 als Geschäftsordnung.
2.        Der Entwurf der Geschäftsordnung vom 13.05.2020 ist der Niederschrift beizufügen. Er ist ihr Bestandteil. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:11 Uhr