Bestimmung der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und seiner/ihrer Vertretung gem. Art. 103 Abs. 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Gemäß Art. 103 Abs. 2 GO sind der bzw. die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses und der Vertreter bzw. die Vertreterin vom Gemeinderat durch Beschluss (Art. 51 Abs. 1 GO) zu bestimmen. Die „Vorsitzautomatik“ des Art. 33 Abs. 2 GO findet keine Anwendung. Der Gemeinderat kann nur eines der Ausschussmitglieder zum oder zur Vorsitzenden bestellen.
Bei der Bestellung handelt es sich nicht um eine Wahl. Die Bestellung hat durch einen Gemeinderatsbeschluss gemäß Art 51 Abs. 1 GO zu erfolgen.

Diskussionsverlauf

Herr Lankes schlägt Herrn Gerd Zattler als Vorsitzenden vor. Frau Dichtl schlägt Herrn Christian Doll als stellvertretenden Vorsitzenden vor.

Beschluss

Herr Gerd Zattler wird zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und Herr Christian Doll zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:11 Uhr