Verleihung einer Ehrenbezeichnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 17

Sachverhalt

Nach Art. 29 Abs. 4 KWBG kann früheren Ersten Bürgermeistern die ihrem früheren Amt entsprechenden Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ verliehen werden. Es wurde vorgeschlagen dem vom 01.05.2002 bis zum 30.04.2020 amtierenden Ersten Bürgermeister, Herrn Dr. Matthias Ruhdorfer die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ zu verleihen. 

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister erläutert die Hintergründe und führt aus, dass Herr Dr. Matthias Ruhdorfer insbesondere bei den Themenbereichen Familie und Umwelt, aber auch bei der Realisierung von vielen Bauprojekten (Sanierung der Grundschule Schäftlarn, Neubau einer Kinderkrippe, Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und eines Bauhofes, kommunaler Mietwohnungsbau) in seiner Amtszeit sehr viel Positives für die Gemeinde bewirkt habe. Die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ sei für diese Verdienste eine angemessene Würdigung.  

Herr Dr. Ruhdorfer nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Herrn Dr. Matthias Ruhdorfer wird die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ verliehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:11 Uhr