Bericht der Verwaltung zur Corona-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 18

Sachverhalt

In der Gemeinde Schäftlarn gab es zum Stand 11.05.2020 seit dem Pandemieausbruch insgesamt 18 infizierte Personen von denen ca. 90% wieder genesen sind. Einige der Infizierten hatten kaum merkbare Symptome bzw. nur sehr leichte Beschwerden, andere Personen haben schwerere Verläufe. Insgesamt ist festzustellen, dass wie bei anderen Patienten auch, die Schwere des Verlaufs mit dem Lebensalter und mit der Anzahl der Vorerkrankungen korreliert. Für 34 Personen wurde durch das Gesundheitsamt Quarantäne angeordnet.   
Die Gemeinde Schäftlarn betreibt aufgrund einer Beauftragung durch das Landratsamt München seit Ende März 2020 in Zusammenarbeit mit der Arztpraxis Günther-Forrer/Peter eine Teststation zur Feststellung von COVID-19-Infektionen. Die zu testenden Personen werden über die behandelnden Ärzte in Absprache mit der Praxis Günther-Forrer/Peter zugewiesen. Derzeit sind pro Woche zwei Testtage mit jeweils einer Stunde vorgesehen. Nach Auskunft der Praxis Günther-Forrer/Peter war diese mögliche Auslastung in den letzten Wochen teilweise nicht erforderlich, sodass nur an einem Tag pro Woche getestet wurde. Die Versorgung mit Schutzausrüstung muss durch das Landratsamt München sichergestellt werden. Diese war zuletzt knapp, konnte jedoch letztlich – zumindest in kleinen Mengen - ausgeliefert werden. Nach Angaben der in Schäftlarn ansässigen Allgemeinarztpraxen können sich COVID-19-Patienten grundsätzlich in allen Praxen versorgen lassen. Testungen werden i. d. R. durch die Praxis Günther-Forrer/Peter vorgenommen.
Nachdem die Bayerische Staatsregierung die ab Mitte März zur Eindämmung der Corona-Pandemie verhängten Ausgangsbeschränkungen Ende April bzw. Anfang Mai abgemildert hat, konnte die Zugänglichkeit der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger wieder erleichtert werden. So ist es seit 04.05.2020 möglich nach vorheriger Terminvereinbarung vorzusprechen. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen ist Teil des Hygienekonzepts, das mit der verbesserten Zugänglichkeit des Rathauses einhergehen musste. So ist es jederzeit möglich, ggf. alle Besucher nachzuverfolgen, zudem werden größere Ansammlungen in den Wartebereichen vermieden Darüber hinaus wurden durch die Anbringung von Glasscheiben in besonders publikumsintensiven Bereichen entsprechende bauliche Schutzmaßnahmen ergriffen. Besucher dürfen zudem nur mit Mund-/Nasenschutz das Rathaus betreten. Die Gemeindebücherei wird ihren Betrieb ab dem 11.05.2020 wieder aufnehmen. Hier wird ebenfalls ein entsprechendes Hygienekonzept umgesetzt werden.
Die Gemeindeverwaltung hat unmittelbar nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie Mitte März zum Schutz von älteren und/oder vorerkrankten Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Vermittlung von Hilfsangeboten initiiert. Hierzu wurde ein entsprechender Aufruf veröffentlicht. Auf den gemeindlichen Aufruf haben sich eine Vielzahl von Helferinnen und Helfern gemeldet, die z. B. im Bedarfsfall Einkäufe erledigen würden. Derzeit stehen deutlich mehr Helfer zur Verfügung als Nachfrage nach Hilfsangeboten vorhanden ist. 
Problematisch ist die Situation auch für Bewohnerinnen und Bewohner die in Alten- und Pflegeheimen untergebracht sind, da die sozialen Kontakte zu Personen außerhalb der Einrichtung stark eingeschränkt sind. Allerdings sind auch hierbei seit kurzem wieder Besuche durch eine feste Kontaktperson unter entsprechenden Schutzvorkehrungen möglich. In Alten- und Pflegeeinrichtungen in Schäftlarn wurden bisher keine Infektionen mit dem COVID-19-Virus gemeldet. Alten- und Pflegeeinrichtungen sind Einrichtungen die prioritär durch die staatlichen Behörden mit Schutzausrüstung versorgt werden.
Ab dem 11.05.2020 wird – beginnend mit den 4. Klassen - in der Grundschule Schäftlarn der Schulbetrieb wieder sukzessive aufgenommen. Die 1. Klassen werden am 18.05.2020 folgen. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs umfangreiche Hygienemaßnahmen ausgearbeitet. So werden z. B. die Klassen geteilt, Schülerinnen und Schüler müssen einen Abstand von min. 1,5 m halten und außerhalb des Klassenzimmers muss ein Mund-/Nasenschutz getragen werden. Die Gemeinde hat als Sachaufwandsträger Desinfektionsspender und Desinfektionsmittel beschafft, ebenso werden die Beschaffungskosten für Masken und andere notwendige Schutzausrüstung übernommen. Die gemeindlichen Haustechniker haben die Klassenräume entsprechend infektionssicher vorbereitet, d. h. Tische und Stühle mit dem Mindestabstand aufgestellt. Der Reinigungsdienst wurde angewiesen, täglich die erforderlichen Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen.
Für die Kinderbetreuungseinrichtungen gilt grundsätzlich immer noch ein Betretungsverbot (derzeit noch bis 24.05.2020). Jedoch wurden von Anfang an Notbetreuungsgruppen eingerichtet, der Kreis der berechtigten Eltern wurde sukzessive ausgeweitet. So sind jetzt z. B. Schulkinder an den Unterrichtstagen berechtigt die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Die Bayerische Staatsregierung hat sich bereit erklärt, die Elterneiträge für Kindertageseinrichtungen für die Monate April bis Juni weitestgehend zu übernehmen. Allerdings wurde der Rückzahlungsbeitrag gedeckelt. So kann z. B. für Krippenkinder höchstens € 300,- pro Monat erstattet werden. Dies deckt bei längeren Buchungszeiten nicht die kompletten Kosten. Der Gemeinderat hat zudem mit Beschluss vom 22.04.2020 (TOP 10.1) in besonderen Fällen eine subsidiäre Kostenübernahme in Aussicht gestellt.
In der Gemeinderatssitzung vom 22.04.2020 wurde ebenfalls über die Entwicklung der gemeindlichen Finanzen berichtet (TOP 10.3). Die Entwicklung der gemeindlichen Einnahmen (z. B. Gewebesteuer, Anteil an der Einkommenssteuer) ist derzeit noch schwer prognostizierbar. Eine Steuerschätzung seitens des Bayerischen Gemeindetages wird vsl. im Mai erfolgen. Jedoch ist aufgrund der Vorhersage der gesamtwirtschaftlichen Situation für den Rest des Jahres davon auszugehen, dass auch bei den gemeindlichen Einnahmen Rückgänge eingeplant werden müssen. Da viele Betriebe (z. B. Non-Food-Handel, Gastgewerbe, Dienstleistungsgewerbe mit direktem Kundenkontakt) einige Wochen ihre Tätigkeit Lock-Down bedingt unterbrechen mussten bzw. immer noch nicht öffnen dürfen und auch andere Betriebe mitunter von deutlichen Umsatzrückgängen berichten ist von verminderten Gewerbesteuereinnahmen auszugehen. Durch Kurzarbeit und Anstieg von Beschäftigungslosigkeit kann es auch bei den anteiligen Einnahmen aus der Einkommenssteuer zu Rückgängen kommen.  

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von Herrn Blomeyer erläutert Herr Wallner, dass die EDV-Ausstattung der Gemeinde eine Arbeit in Home-Office Arbeitsplätzen noch nicht flächendeckend ermögliche, mittlerweile sei die Verwaltung jedoch wieder komplett an die Arbeitsplätze im Rathaus zurückgekehrt. Weiterer Bedarf an digitaler Ausstattung sei auch noch seitens der Grundschule offen. Unter Umständen stehen für die noch benötigten Anschaffungen auch Mittel des Digitalpaktes zur Verfügung.

Datenstand vom 14.02.2024 19:11 Uhr