Antrag auf Baugenehmigung zum Teilumbau im Bestand und zur Nutzungsänderung eines Teilbereiches von Stall und Tenne zur Wohnung, Fl.Nr. 2059, Starnberger Straße 136 in Neufahrn, BA 2020/18


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 20

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, weshalb sich zur Beurteilung des gemeindlichen Einvernehmens die Zuständigkeit des Gemeinderates ergibt.
Zum vorliegenden Bauantrag liegt bereits ein vom 22.02.2019 genehmigter Vorbescheid vor. 
Geplant ist der Teilumbau im Bestand und die Nutzungsänderung eines Teilbereiches von Stall und Tenne zur Wohnung. Die notwendigen Stellplätze werden mit zwei Doppelgaragen und zwei Stellplätzen nachgewiesen.
Beantragt wird die Abweichung von Punkt 3.1 der örtlichen Bauvorschrift (die natürliche Geländeoberfläche darf nicht verändert werden), da aufgrund der Hanglage sonst keine Terrasse geschaffen werden kann.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der beantragten Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:11 Uhr