Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 1241/5, Waltrichstraße, BA 2020/19


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschliessend 21

Sachverhalt

Für das Grundstück Fl.Nr. 1241/5, das ursprünglich mit einem Wohngebäude bebaut war, welches jedoch abgebrochen wurde, gab es einen Vorbescheid der 2005 erteilt und zweimal bis einschließlich 2013 verlängert wurde. 
Im Jahr 2011 wurde für das Grundstück dann eine Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern erteilt, welche jedoch nicht verwirklicht wurde. 
Im Jahr 2015 wurde dann erneut eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Doppelhauses im nordwestlichen Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1241/5 (jetzt Fl.Nrn. 1241/21 und /22) erteilt, welche auch umgesetzt wurde.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass für die (verbliebene) Fläche des Grundstückes Fl.Nr. 1241/5 derzeit kein Baurecht besteht.
Die Fläche ist im zwar im Flächennutzungsplan teilweise als Wohnbaufläche und teilweise als Grünfläche dargestellt, befindet sich jedoch nach Auffassung der Bauverwaltung im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. 
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit den Außenmaßen 16 m x 10 m, also einer überbauten Grundfläche von 160 qm. Die Wandhöhe ist mit 6,06 m vorgesehen.

Beschluss

Da sich das Grundstück Fl.Nr. 1241/5 im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:11 Uhr