Beratung und Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Rodelweg" in Ebenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.04.2020 den städtebaulichen und Erschließungsvertrag für die Maßnahmen am Rodelweg genehmigt. 
In § 1 Nr. 3 des Vertrages ist geregelt, dass die Gemeinde ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 einleitet, um die Erweiterung des Lebensmittelmarktes zu ermöglichen. 
Vorgesehen ist die Erweiterung des Lebensmittelmarktes um eine Bruttogeschoßfläche von 550 qm sowie eine weitere Anlegung von 19 Stellplätzen. 
Die Skizze der Erweiterungsplanung liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor. 
Die Änderung des Bebauungsplanes ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB möglich. Die Durchführung einer Umweltprüfung ist eventuell entbehrlich. 
Die Grundstücke Fl.Nrn. 1344 und 1370 befinden sich jedoch im Landschaftsschutzgebiet „Isartal“ des Bezirks Oberbayern vom 18.02.1986. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung ist daher eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung bei der Unteren Naturschutzbehörde im LRA München zu beantragen.

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer merkt an, dass die Formulierung im städtebaulichen Vertrag, nach welcher die Vorhabenträgerin ein Planungsbüro zu beauftragen hat, nicht mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung übereinstimme. Die Verwaltung entgegnet, dass unabhängig vom Beauftragenden die Kostentragung immer bei der Vorhabenträgerin verbleibt und geeignete Planungsbüros oft keine Aufträge von privaten Auftraggebern annehmen. Deshalb spiele es keine Rolle, wer den Planungsauftrag erteilt. Herrin des Verfahrens wird immer die Gemeinde bleiben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB -soweit möglich- ohne Durchführung einer Umweltprüfung. In den Geltungsbereich wird der gesamte Rodelweg bis zur Bundesstraße 11 (Wolfratshauser Straße) sowie das Grundstück Fl.Nr. 1370/2 und die Teifläche des Grundstückes Fl.Nr. 1370 nördlich des Beginns des Rodelweges mit aufgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt und bevollmächtigt, in Abstimmung mit der Vorhabenträgerin ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung des Änderungsentwurfs zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:14 Uhr