Beratung und Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Garten-, Lechner-, Ullrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße in Ebenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.05.2020 wird beantragt, den Bebauungsplan Nr. 18 im östlichen Bereich zu ändern, um an dieser Stelle ein Mehrfamilienhaus mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoß errichten zu können. 
Der Bebauungsplan setzt für den gegenständlichen Bereich zwei Baukörper mit unterschiedlichen Geschoßzahlen fest.
Das Antragsschreiben sowie ein erster Entwurf liegen den Mitgliedern des Gemeinderates vor. 
Die Änderung des Bebauungsplanes im beantragten Bereich wird seitens der Bauverwaltung als sinnvoll betrachtet und kann zu einer Belebung des Ortskerns von Ebenhausen in diesem Bereich beitragen. 
Die Kosten der Planung sollten vom Grundstückseigentümer getragen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 18 für die Grundstück Fl.Nrn. 1398/12, /31, /32 und /33 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung zu ändern. 
Die Kosten der Planung sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Hierzu ist ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Mit der Planung kann ein geeignetes Planungsbüro beauftragt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:14 Uhr