Ergebnis Steuerschätzung auf Grund Corona-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.05.2020 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Wie bereits in den vorherigen Gemeinderatssitzungen angekündigt, wurden Zahlen über die finanziellen Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie erwartet. Aus der aktuellsten Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ vom 12. – 14. Mai 2020 kann entnommen werden, dass Steuereinbrüche in bislang unbekannten Ausmaßen prognostiziert werden. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen ist ein Beirat beim Bundesministerium der Finanzen und besteht seit 1955. Ihm gehören neben dem federführenden Bundesfinanzministerium auch das Bundeswirtschaftsministerium, fünf Wirtschaftsforschungsinstitute, das Statistische Bundesamt, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Länderfinanzministerien und die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände an. Die aktuellste Steuerschätzung erwartet auf Bundesebene für die Gemeinden im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang der Steuereinnahmen von 11,1 % (Bund: - 13,5 %, Länder: -8,5 %). Überträgt man die Schätzergebnisse auf die bayerischen Städte, Märkte und Gemeinden, so ist bei den Steuereinnahmen im laufenden Jahr mit einem Einbruch von 2,28 Mrd. € im Vergleich zum Vorjahr zu rechnen. Diese gliedern sich wie folgt:

Bei unserer größten Steuereinnahmequelle, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, zeichnet sich aufgrund der pandemiebedingten Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt (Kurzarbeit, Anstieg der Arbeitslosigkeit) im Jahr 2020 ein bayernweiter Einbruch um knapp 8 % ab. Dies würde im Bereich der Gemeinde Schäftlarn einen Rückgang von ca. 385.000 € bedeuten. In welchem Ausmaß hierbei unsere Gemeinde tatsächlich betroffen ist, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. In den Folgejahren wird dann wieder von Zuwächsen zwischen 5,5 und 8,4 % ausgegangen.

Bei der Nettogewerbesteuer (Gewerbesteuereinnahmen abzüglich Gewerbesteuerumlage) gehen die Steuerschätzer für das laufende Haushaltsjahr von einem Einbruch um knapp 20 % aus. In der Gemeinde Schäftlarn liegen wir derzeit bei einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zu 2019 bei rd. 10 % (brutto). Gleichzeitig erfolgte aber auch der Haushaltsansatz 2020 vorsichtiger als erwartet, sodass wir derzeit nur um ca. 40.000 € unter dem diesjährigen Haushaltsansatz liegen. Diese Zahlen können sich aber jederzeit wieder schlagartig ändern, wenn das Finanzamt größere Herabsetzungen der Vorauszahlungen verbescheidet. Im kommenden Jahr gehen die Steuerschätzer dann wieder von einem deutlichen Anstieg von 23,6 % aus.

Dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer kommt im Vergleich zum Gesamtsteueraufkommen der Gemeinde nur eine untergeordnete Bedeutung zu. In diesem Anteil sind u.a. Bundesmittel zur Entlastung der kommunalen Ebene (sog. 5-Mrd.-Euro-Entlastungspaket) enthalten, welche den Gemeindeanteil nicht im Verhältnis des Wirtschaftsrückgangs reduziert. Hierbei wird ein Rückgang um 1 % aufgrund des eingebrochenen Konsumverhaltens erwartet, was bezogen auf die Gemeinde Schäftlarn ca. 22.000 € ausmacht.

Gemäß den aktuellen Steuerschätzungen wird davon ausgegangen, dass die Steuereinnahmen 2021 wieder das Vorjahresniveau erreichen werden. Diese Entwicklung sieht der Bayerische Städtetag als fraglich an. Er empfiehlt hierbei eine für September angekündigte Interims-Steuerschätzung abzuwarten und in Bezug auf die Pandemie von einem einmaligen Einbruch auszugehen.

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