Antrag der GemeindeUnion: Errichtung des Bauhofes ohne Salzlager


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2020 ö 7

Sachverhalt

Für den Neubau des gemeindlichen Bauhofs (und des Feuerwehrhauses) hat der der Gemeinderat in der Sitzung vom 10.04.2019 die Planentwürfe gebilligt und der Vorbereitung der Ausschreibungen mit Baubeginn im Frühjahr 2020 einstimmig zugestimmt. Die Ausschreibung und Beauftragung der Baumeisterarbeiten für den Bauhof einschließlich eines Salzlagers in Betonbauweise hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 19.02.2020 mit 14:4 Stimmen beschlossen.
Mit Schreiben vom 12.06.2020 hat die GU-Fraktion die Behandlung des nachfolgenden Antrags im Gemeinderat gestellt:
„Die Gemeindeverwaltung Schäftlarn wird beauftragt, den gemeindlichen Bauhof ohne das bisher vorgesehene Salzlager zu errichten.“
Der Antrag wird folgendermaßen begründet:
„Aufgrund einer bestehenden Vereinbarung kann die Gemeinde Schäftlarn bis auf Weiteres das Salzlager des Staatlichen Bauamts nutzen.
Sollte diese Vereinbarung hinfällig werden, so kann die Gemeinde auf dem für das Salzlager vorgesehenen Platz im Bauhof ein Holzsilo errichten. Bei der derzeit geplanten Betonbauweise wären Korrosionsschäden absehbar.“
Dem Antrag beigefügt ist ein älterer Artikel des Münchner Merkur mit der Überschrift „Schäftlarn hat ein Gratis-Salzfass“ in welchem auf eine Absprache der Gemeinde mit dem Straßenbauamt aufgeführt wird, wonach die Gemeinde zum Ausgleich dafür, dass diese die Staatsstraße 2071 vor dem Rathaus streut, das erforderliche Streusalz bei der Straßenmeisterei entnehmen dürfe.
Dem Antrag sollte aus sachlichen Gründen nicht entsprochen werden:
Nach Auskunft des gemeindlichen Bauhofs ist der Salzsilo der Straßenmeisterei in strengen Wintern oft leer.
Obwohl die Gemeinde das Streusalz aufgrund der Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt schwerpunktmäßig Salz für das Streuen der Staatsstraße 2071 vor dem Rathaus entnimmt, hat die Gemeinde pro Jahr zusätzlich zwischen 50 bis 70 Tonnen Streusalz erworben, da neben den Gemeindestraßen auch durch die Haustechnik Streusalz für die kommunalen Liegenschaften (z. B. für Schule und Kindergarten) benötigt wird. Aus diesem Grund ist ein eigenes Salzlager am neuen Bauhof auch trotz der Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt sachlich erforderlich. 
Nach Auskunft des gemeindlichen Bauhofs soll das Lager in den Sommermonaten zur Einlagerung von Streugutkisten und weiteren Gegenständen genutzt werden.
Die Lebensdauer des Salzlagers in Betonbauweise liegt bei zumindest 50 Jahren, so dass die alternativ vorgeschlagene Errichtung eines Holzsilos konstruktiv keine Nutzungs­vorteile bringen würde.

Diskussionsverlauf

Frau Brunner möchte den Lagerort des derzeit erforderlichen zusätzlichen Streusalzes wissen. Seitens der Verwaltung wurde erläutert, dass das Streusalz aktuell in einem schenkungsweise überlassenen Kunststoffsilo erfolgt, welcher sich am Ende seiner technischen Lebensdauer befindet.

Der Vorsitzende erklärt bezugnehmend auf den Vortrag der Verwaltung, dass das von allen Fraktionen im letzten Gemeinderat gebilligte Bauhofkonzept einschließlich dem Salzlager aus funktionalen Gründen dringend notwendig sei, worauf Frau Kötzner-Schmidt wegen Erledigung die Antragsrücknahme seitens der GU-Fraktion erklärte.

Beschluss

Aufgrund der Antragsrücknahme seitens der GU-Fraktion erfolgte keine Beschluss-fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:17 Uhr