Bestellung eines Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für den Jahresabschluss 2019 ist ein Prüfer zu bestellen. Seit Gründung des Eigenbetriebes wurde die Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit dem BKPV ist sehr gut und hat sich bewährt.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. der Eigenbetriebssatzung (EBS) ist für die Bestellung des Prüfers der Gemeinderat zuständig. Gemäß § 5 Abs. 2 EBS ist der Werkausschuss in allen Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, als vorberatender Ausschuss tätig.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.07.2020 einstimmig den Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zu beauftragen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 19:18 Uhr