Beratung und Beschluss über die Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses an die VHS Pullach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15.06.2020 hat die VHS Pullach einen zusätzlichen Barzuschuss i. H. v. € 43.000,- zur Betriebsführung für das Haushaltsjahr 2020 beantragt.
Begründet wird der Antrag damit, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu erheblichen Einnahmeverlusten bei den Teilnehmergebühren geführt hätten. Da sich die VHS maßgeblich über Teilnehmergebühren finanziert, hätte dies dazu geführt, dass die VHS kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stünde (die VHS finanziert sich zu ca. 70% aus Teilnehmergebühren, zu 20% aus kommunalen Zuschüssen und zu 10% aus Landeszuschüssen). Zudem wird davon ausgegangen, dass auch die Einnahmen des kommenden Herbstsemesters sehr gering sein werden. Die Staatsregierung habe einen Rettungsschirm für Volkshochschulen angekündigt. Derzeit sei jedoch noch nicht absehbar, wann und in welcher Höhe dieser Zuschuss ausbezahlt werde.
Die VHS hat nach eigener Darstellung umfangreiche Maßnahmen zur Kostensenkung ergriffen. Seit Mai befindet sich ein Großteil der festen Mitarbeiter/innen in Kurzarbeit, welche aber aufgrund des Arbeitsaufkommens durch das beginnende Herbstsemester (Anmeldephase, Raum- und Kursvorbereitungen, Umsetzung des Hygienekonzepts etc.) nicht über den Sommer hinaus verlängert werden könnte. Des Weiteren sei eine Verwaltungsstelle seit Mai unbesetzt, die vsl. erst Ende des Jahres nachbesetzt wird. Die Dozentenhonorare werden vsl. anstatt geplanter € 384.740,- für das Jahr 2020 € 244.040,- betragen. Die Räume in Pullach sowie die gemeindlichen Räume in Baierbrunn und Schäftlarn stehen ohnehin kostenfrei zur Verfügung. Für andere Räumlichkeiten (z. B. Kirchen) sind Mieten zu entrichten.   
Bei den anderen Trägerkommunen der VHS Pullach, den Gemeinden Pullach und Baierbrunn wurden ebenfalls zusätzliche Zuschüsse beantragt. So soll die Gemeinde Pullach in 2020 einen zusätzlichen Zuschuss i. H. v. € 195.000,- und die Gemeinde Baierbrunn i. H. v. € 29.000,- leisten.  Der erwartete Landeszuschuss wird € 73.770,- betragen (ohne den Zuschuss aus dem Rettungsschirm). 
Von den Rücklagen i. H. v. € 96.000,- sollen ca. € 20.000,- zur Aufrechterhaltung des  laufenden Betriebes eingesetzt werden. Weitere € 25.000,- sollen für Investitionen zur Digitalisierung verwendet werden (virtuelle Kurse etc.). Zudem soll aus der Rücklage min. ein Monatsgehalt für jeden festen Beschäftigten der VHS vorgehalten werden. 
Die Errichtung und der Betrieb von Volkshochschulen ist eine freiwillige gemeindliche Aufgabe. Volkshochschulen sind bewährter Teil der Daseinsvorsorge und fördern mit ihrem breiten Weiterbildungsangebot die gesellschaftliche und soziale Teilhabe. Um das Bildungsangebot der VHS zu erhalten ist es kurzfristig unabdingbar der VHS Pullach den beantragten Zuschuss i. H. v. € 43.000,- zukommen zu lassen. Da noch nicht feststeht, ob in welcher Höhe ein Zuschuss aus dem staatlichen Rettungsschirm erfolgen wird, schlägt die Verwaltung vor, den Betrag als bedingt rückzahlbares Darlehen zu gewähren. Zur Finanzierung ist zudem eine überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 3501/7094 zu genehmigen.       

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Berger.

Frau Daiminger von der VHS Pullach erläutert, dass aus dem Rettungsschirm des Freistaates Bayern nun ein Zuschuss i. H. v. € 75.000,- gewährt wurde. Der von der Gemeinde Schäftlarn benötigte Zuschuss würde sich dadurch auf € 30.720,- reduzieren. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat gewährt der VHS Pullach für das Jahr einen zusätzlichen Zuschuss i. H. v. € 30.720,-. Der Zuschuss wird als bedingt rückzahlbares Sonderdarlehen gewährt und ist mit dem staatlichen Zuschuss aus dem Rettungsschirm für Volkshochschulen zu verrechnen.
  2. Der Gemeinderat genehmigt hierzu eine überplanmäßige Ausgabe i. H. v. € 30.720,- auf der Haushaltsstelle 3501/7094. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:18 Uhr