Beratung über die künftige bauliche Nutzung des gemeindlichen Grundstücks "Am Wagnerfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 9

Sachverhalt

In der Sitzung vom 22.04.2020 hat der Gemeinderat hinsichtlich der baulichen Nutzung des gemeindlichen Grundstücks „Am Wagnerfeld“ diskutiert. 
Die Gemeinde hat zur Vorbereitung der Entscheidung über die künftige bauliche Entwicklung sowohl   Skizzen für eine dem FNP entsprechende Gewerbenutzung erarbeiten lassen, als auch die als auch die Möglichkeit einer künftigen Bebaubarkeit des Grundstücks mit einer Turnhalle skizzieren lassen.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Fürst erläutert einführend, dass der Standort für eine Mehrzweckhalle mit 199 Besuchern für Veranstaltungen zu klein ist und daher auch nicht zukunftsträchtig ist.
Frau Keller stellt die Frage, wer Betreiber einer künftigen Mehrzweckhalle sein könnte. Die Halle müsste über den Vereinssport hinaus auch einer nicht vereinsgebundenen Nutzung zur Verfügung stehen.
Herr Lankes hält den Standort wegen der Nähe zu den Sportanlagen für eine Hallen­nutzung für sehr überlegenswert. Für eine Nutzung als Veranstaltungs- und Kulturraum wäre der Standort dagegen weniger gut geeignet, diese Nutzung sollte eher in der Ortsmitte angesiedelt werden. Beim Standort „Am Wagnerfeld“ könnte bei einer Hallenerrichtung evtl. eine Unterkellerung für die Schützen angedacht werden. Zudem darf bei der Diskussion die Schulturnhalle nicht herausgehalten werden.
Der Erste Bürgermeister erläutert auf Nachfrage aus dem Gremium, dass die Stellplätze entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung sowie der Stellplatzsatzung auf dem Grundstück selbst errichtet werden müssen. Bei der nicht optimalen Lösung einer Mehrfachhalle ohne Mehrzweckraum wären diese Stellplatzvorgaben gewahrt. Der Erste Bürgermeister bekräftigt, dass sich die Gemeinde der Herausforderung stellen muss, für die Gewerbetreibenden vor Ort Flächen bereitstellen zu können, so dass man zumindest für 4 der 12 örtlichen Gewerbetreibenden Grundstücke anbieten könnte. Außerdem ist zu bedenken, dass die Grundschule eine neue Turnhalle benötigt.
Auch Frau Brunner hält eine Schulturnhalle für dringlicher, da die offene Ganztagsschule (OG) ab dem Jahr 2025 Pflicht werden wird. Dann werde die Schulturnhalle für eine Vereinsnutzung nicht mehr im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Jedenfalls ist der Standort „Am Wagnerfeld“ für eine Mehrzweckhalle ungeeignet.
Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass die Neuerrichtung der Schulturnhalle und der Bau einer Mehrzweckhalle mit Unterkellerung für die Gemeinde finanziell nicht möglich ist. Ein Veranstaltungsraum könne zentral angesiedelt werden, aber so, dass keine Probleme mit den Anwohnern entstehen.

Herr Tonnar möchte Gewerbegebietsflächen besser im Ort verteilt haben und hält den Standort gut geeignet für eine Turnhalle. Hierzu könne man auch einen Wettbewerb durchführen.

Herr Stoiber verneint die Geeignetheit des Standorts für eine Mehrzweckhalle. Es sei hierfür auch kein Budget vorhanden. Daher spricht sich Herr Stoiber für eine Gewerbenutzung des Areals aus.

Herr Dr. Ruhdorfer hält eine Mehrzwecknutzung an der Schule auch für Vereine für möglich. Aufgrund der Einführung der OGS bis zum Jahr 2025 ist ein Ersatz für die aktuelle Schulturnhalle dringlich. Die Planungen für eine Schulsporthalle und für die Nachmittagsbetreuung haben wegen den zu beantragenden Zuschüssen große Priorität. Da die Finanzen der Gemeinde wichtig sind, muss das Gewerbesteueraufkommen gestärkt werden.

Frau Reitinger verweist darauf, dass die Gewerbeklausur einen großen Gewerbeflächen­bedarf ergeben hat. Genau dafür ist der Standort geeignet. Um eine Abwanderung zu vermeiden, ist die Ausweisung von Gewerbeflächen lebensnotwendig für die Gemeinde. Es soll ein anderer Standort für eine Mehrzweckhalle mit dem TSV gefunden werden.

Herr Waldherr hält eine Turnhalle für alle Vereine für erforderlich. Zudem ist die Nutzung der Schulturnhalle durch die Vereine belastend für die Anwohner. Der Standort „Am Wagnerfeld“ stellt sich allerdings als zu klein dar, auch gibt es keine Erweiterungsmöglichkeiten an diesem Standort. Beim gewaltsamen Einfügen einer Mehrzweckhalle „zwickt“ es zu sehr an diesem Standort, außerdem benötigen Handwerker Platz. 

Herr Blomeyer hebt hervor, dass die Vereinssicht berücksichtigt werden muss. Die Nutzung der Schulturnhalle  kollidiert mit den Nutzungswünschen durch die Vereine (insb.  beim Seniorensport). Aufgrund des eingeschränkten Angebots besteht ein dringender Handlungsbedarf für eine Mehrzweckhalle. Es ist ein für den Sport tauglicher Standort erforderlich, wobei aus Kostengründen nur die Nutzung von gemeindlichen Flächen in Frage kommt.

Der Erste Bürgermeister betont, dass die Gemeinde die erforderlichen 5 bis 6 Mio. Euro nicht hat, der Bau der Mehrzweckhalle würde eine massive Verschuldung hervorrufen. Es ist fraglich, ob das Landratsamt die erforderliche Kreditaufnahme genehmigen würde.

Frau Keller spricht sich dafür aus, andere Turnhallenstandorte im Gemeindegebiet zu suchen, evtl. könnten auch Flächen in Neufahrn bzgl. einer Gewerbeansiedlung diskutiert werden.

Herr Doll erklärt, dass seit Jahrzehnten ein Mangel an Gewerbeflächen im Gemeindegebiet besteht und daraus resultierend das Gewerbesteueraufkommen zu niedrig ist. Eine Mehrzweckhalle soll an einen anderen Standort geplant werden, das Gewerbe hat an diesem Standort die erste Priorität.

Herr Tonnar möchte das Thema im September/Oktober im Konsens entwickeln. Eigenen Handwerkern müssen Flächen zur Verfügung stehen, aber auch die Vereine haben Priorität.

Frau Reitinger erläutert, dass Planungen sehr zeitaufwendig sind und die Gemeinde in den letzten Jahren sehr viele Projekte umgesetzt hat. Es müssen aber die finanziellen und personellen Ressourcen beachtet werden.

Herr Lankes nimmt Bezug auf das Protokoll der Gewerbeklausur, wo die Errichtung einer   1½-fach Turnhalle am Wangener Feld festgehalten ist. Allerdings sollten auch andere Standorte in Betracht gezogen werden, da der Standort nicht 100%ig optimal ist. Allerdings hat der Sport eine hohe Priorisierung.

Herr Dr. Ruhdorfer stellt klar, dass in der Klausur der Grunderwerb als erster Schritt festgelegt wurde. Die höchste Priorität weist allerdings die Schulturnhalle und die Ganztagsbetreuung auf.

Beschluss 1

Das gemeindliche Grundstück „Am Wagnerfeld“ soll grundsätzlich für eine gewerbliche Nutzung vorbehalten sein. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren für die Gewerbegebietsnutzung für das Grundstück „Am Wagnerfeld“ einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

Beschluss 2

Das gemeindliche Grundstück „Am Wagnerfeld“ soll grundsätzlich für eine Sondergebietsnutzung für eine Mehrfachturnhalle vorbehalten sein. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren für eine Sondergebietsausweisung für das Grundstück „Am Wagnerfeld“ zugunsten der Errichtung einer Mehrfachturnhalle einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 11

Datenstand vom 14.02.2024 19:18 Uhr