Bauantrag zum Anbau einer Cateringküche mit Lagerraum an ein bestehendes Wohnhaus, Benediktstraße 20, Fl.Nr. 1152/2, BA 20/2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 25.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.05.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Herr Stoiber kommt zur Sitzung. 
Das Grundstück Fl.Nr. 1152/2 befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Hinsichtlich der Art der Nutzung handelt es sich bei diesem Gebiet um ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO. 
Geplant ist ein Anbau an das bestehende Wohngebäude mit einer Grundfläche von rd. 32 qm. In dem Anbau soll eine Cateringküche mit Lager untergebracht werden. 
Das Vorhaben ist aus Sicht der Bauverwaltung zulässig.

Diskussionsverlauf

Frau Keller erkundigt sich, wie die Verwaltung zu der Ansicht käme, dass es sich um ein Allgemeines Wohngebiet handle. Die Bauverwaltung erläutert, dass in dem Gebiet auch eine Arztpraxis vorhanden sei; zudem seien Schank- und Speisewirtschaften im Allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig. 

Beschluss

Zu dem Bauantrag zum Anbau einer Cateringküche mit Lagerraum wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:21 Uhr