Antrag auf isolierte Abweichung für die Errichtung eines Carports, Winklweg 4a, Fl.Nr. 1485/5, BA 22/20ß20


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 25.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 25.05.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 1485/5 befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und im Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 53 „Winklweg“, für den jedoch bislang nur der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Einen Planentwurf hierzu gibt es noch nicht. 
Beantragt wird die Errichtung eines Carports mit Flachdach. Dieses Gebäude ist grundsätzlich verfahrensfrei, hält jedoch den Mindestabstand von 3 m zur öffentlichen Straße gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) nicht ein. Extensiv begrünte Flachdächer sind gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 ÖBV zulässig. 
Die Abweichung von der GaStellV muss durch das Landratsamt genehmigt werden. 

Beschluss

Zur Errichtung des Carports wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Dach ist extensiv zu begrünen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:21 Uhr