Antrag auf isolierte Abweichung zum Neubau eines Gartenhauses, Wolfratshauser Straße 69a, Fl.Nr. 1407/2 in Ebenhausen, BA 2020/34


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 20.07.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist in FNP als Mischgebiet (MI) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Eingereicht wurde ein Antrag auf Baugenehmigung. Da es sich bei dem Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1. Nr. 1 lit. a) BayBO um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt, wird lediglich über die beantragte Abweichung von der Örtlichen Bauvorschrift beraten.
Beantragt werden folgende Abweichungen von der Örtlichen Bauvorschrift:
  1. Abweichung von der Dachneigung §10 (1) ÖBV
Ich beantrage die Dachneigung meines Gartenhauses von den mindestens 15° auf 9,5° reduzieren zu dürfen. Da die Dachausmittlung für mein Gartenhaus eine Pultdachfläche ergibt und das Bauwerk nicht zu hoch werden soll. So ergibt sich auch eine kleinere Dachfläche und die Innenraumhöhe ist völlig ausreichend für mich. Bei einer Dachneigung von 15° würde sich das Bauwerk optisch nicht mehr passend in meinen Garten einfügen.
  1. Abweichung von der Dacheindeckung §10 (2) ÖBV
Ich beantrage die Dacheindeckung nur in Form des Materials ändern zu dürfen. Da sich durch den schiefwinkeligen Grundriss eine steigende Traufe ergibt, ist es technisch einfacher die Dacheindeckung in Bitumenschindeln auszuführen. Die Farbe der Schindel wird an die Farbe der Wohnhauseindeckung angepasst. Zudem wäre mir eine regensichere Eindeckung mit Dachsteinen, bei einer Neigung von 9,5° nicht möglich.
  1. Abweichung der Außenwandgestaltung §10 (2) OBV
Ich beantrage die Fassade meiner Gartenhütte in Holz ausführen zu dürfen. Der Holzverschlag wird senkrecht in Form von unbehandelten Lärchen brettern ausgeführt. Nach gewisser Zeit wird sich die leicht rötliche Farbe des Lärchenholzes Grau verfärben und sich somit besser an die weiß gestrichenen Putzfassade des Wohnhauses anpassen.

Diskussionsverlauf

Es erfolgten keine Wortmeldungen.

Beschluss

Den beantragten Abweichungen von der Örtlichen Bauvorschrift wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:23 Uhr