Antrag auf isolierte Befreiung zum Neubau eines Carports mit Flachdach, Käthe-Kruse-Straße 12, Fl.Nr. 1195/8, BA 2020/36


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 20.07.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist in FNP als Wohnbaufläche (W) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3b „Nördlich der Zechstraße“.
Geplant ist der Neubau eines Doppel-Carports mit Flachdach mit einer Größe von 38,91 m².
Beantragt wird die Abweichung von der Festsetzung 6.3, 6.4 und 5.6, da der Doppel-Carport nicht in der dafür festgesetzten Fläche errichtet werden soll. Die Position einer Garage lt. Festsetzung des Bebauungsplans mitten im Grundstück würde den im vornherein begrenzten Garten stark zerteilen und einen Teil der Terrasse erheblich verschatten. Ferner ist im Bereich der eingezeichneten Garage die Zisterne, sowie deren Leitungen und eine Rigole eingelassen. Durch die vorgegebenen Parameter bietet es sich lediglich an, einen Carport an der Grenze zum nachbarschaftlichen Grundstück und Carport zu errichten. Um ein durchgängiges optisches Erscheinungsbild zu erhalten soll der Carport ebenfalls wie die Carports der Hausnummern 6, 8, 10 und 14 mit einem begrünten Flachdach ausgeführt werden.
Von der Festsetzung der Baufenster für Garagen wurden im Bebauungsplanbereich bereits mehrfach isolierte Befreiungen erteilt.

Diskussionsverlauf

Es erfolgten keine Wortmeldungen.

Beschluss

Der beantragten isolierten Befreiung zur Errichtung des Carports in den Maßen 6,41 x 6,07 m außerhalb des festgesetzten Baufensters wird zugestimmt. Der Abweichung von der in der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) festgelegten Zu-/Abfahrt von mind. 3 m zwischen Garage und öffentlichen Verkehrsflächen kann aus Sicht der Verwaltung ebenfalls zugestimmt werden, da der Carport im südlichen Einfahrtsbereich seitlich offen ist und daher keine Bedenken hinsichtlich der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche bestehen. Über die Zulässigkeit entscheidet das Landratsamt München. Die Außenwände des Carports sind entsprechend der Örtlichen Bauvorschrift (z.B. als Holzfassade) herzustellen. Das Flachdach ist als extensiv begrüntes Dach auszuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:23 Uhr