Antrag auf isolierte Befreiung zum Neubau eines Geräte- und Fahrradschuppens, Käthe-Kruse-Straße 14, Fl.Nr. 1195/10, BA 2020/33


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 20.07.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3b „Nördlich der Zechstraße“.
Geplant ist der Neubau eines Geräte- und Fahrradschuppens mit einer Größe von 4,20 x 2,65 m und einer Wandhöhe von 2,29 m.
Beantragt werden folgende Abweichungen/Befreiungen:
  • Festsetzung 4.6, da der Geräte- und Fahrradschuppen außerhalb der festgesetzten Fläche für Nebengebäude, sondern an der nordöstlichen Grundstücksgrenze errichtet werden soll.
  • Festsetzung 5.6 (Dachneigung 14°-26°) und § 10 ÖBV (Dacheindeckung entsprechend Hauptgebäude): Der Schuppen soll mit einem Flachdach als Metalleindeckung als Trapezblech mit einer Dachneigung von 2° ausgeführt werden.
Begründung: Aus ästhetischen Gründen soll der Geräte und Fahrradschuppen nicht an der Straße aufgestellt werden. Der Standort dort ist zu exponiert und würde das Gesamtbild stören. Außerdem würde die Straßenseite zu sehr verbaut werden. Zusätzlich würde hier eine Dachneigung gem. Bebauungsplan und ÖBV zu einem zu mächtigen Bauwerk führen. Der Bauherr möchte viel mehr den Schuppen etwas unscheinbarer im hinteren Grundstücksbereich mit einem Flachdach mit 2° Dachneigung wie dargestellt positionieren. Von der Straße wäre der Schuppen dort kaum zu sehen; auch städtebaulich würde sich dadurch eine Verbesserung ergeben. Für die Situierung des Flachdach-Carports wurde bereits einer Befreiung zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Herr Zattler merkt an, das auf den gezeigten Fotos eine Geländeveränderung zu sehen ist, für die der Bauausschuss nach den Vorgaben der ÖBV ebenfalls seine Zustimmung erteilen sollte.

Beschluss

Der beantragten Abweichung und den Befreiungen wird zugestimmt. Für die erforderliche Geländeveränderung (Aufschüttung) wird die Zustimmung gem. § 3 Abs. 1 der ÖBV erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:23 Uhr