Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 25.06.2020 den nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da sich das Vorhaben nicht nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügt. Der beantragten Abweichung zur Geländeauffüllung nach § 3 Abs. 1 der Örtlichen Bauvorschriften (ÖBV) vom 22.04.2020 wird nicht zugestimmt.
Auf eine mögliche Dienstbarkeit betreffend die Höhenentwicklung des zu errichtenden Baukörpers zugunsten der Eigentümer des Flurgrundstücks Nr. 266/ 3 (Aufkirchner Straße 12/12a+b) wird hingewiesen.“
Der Bauherrenarchitekt erklärte gegenüber der Gemeinde, dass der Bauantrag wird auf Wunsch des Bauherrn nicht zurückgezogen werden soll. Die Gemeinde hat den Bauantrag daraufhin an die Baugenehmigungsbehörde zur Entscheidungsfindung weitergeleitet.
Der Bauherr bittet aufgrund des nicht erteilten gemeindlichen Einvernehmens dennoch darum, im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage die nachfolgenden Änderungsvorschläge zu behandeln, um ggf. im weiteren Verfahren einen „einen entsprechenden Änderungsantrag über die Gemeinde einreichen“ zu können.
In den Zeichnungen sind folgende Änderungsvorschläge beinhaltet:
- Weglassen der Geländeauffüllungen; da der Hang ohne Geländeauffüllungen, wie sie in der Nachbarbebauung üblich sind, nicht für Terrassen genutzt werden können, muss im 2. Untergeschoss eine Terrassenfläche innerhalb des Gebäudes entstehen. Der Wohn- oder Büroraum wurde daher stark reduziert.
- durch den bestehenden Geländeverlauf und dem Anschluss des Geländes an die Außenwand des 2. Untergeschosses entsteht eine Brüstung. Die sichtbare Wandhöhe wird dadurch stark reduziert. In diesem Zusammenhang muss man betonen, dass durch die Gründungen des Gebäudes und der steilen Hanglage auch ohne die Nutzung des 2. Untergeschosses als Wohnraum, eine Stützwand entstehen müsste, die genauso sichtbar wäre. Durch die Bepflanzungen vor der Wand ist die optische Wirkung des Gebäudes sowieso nur dreigeschossig.
- Dachneigung von 22° auf 18° reduziert
- Geschosshöhen um jeweils 10cm reduziert