Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "An der Leiten und Mauberger Straße" zugunsten einer ebenerdigen Erweiterung der Park&Ride-Stellplätze am S-Bahnhof Hohenschäftlarn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.10.2020 ö 6

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 1158/2, An der Leiten 27, mit einer Grundstücksfläche von 8.471 m2, befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 (siehe Anlage) und kann neben dem Bestandsgebäude mit zwei weiteren Gebäuden sowie Stellplätzen und Garagen bebaut werden.
Verhandlungen der Gemeinde mit den Grundeigentümern hatten zum Ergebnis geführt, dass die Gemeinde einen Grunderwerb einer rund 635 m2 großen Fläche anstrebt und in gleicher Weise zur städtebaulich geordneten Ortsabrundung zu den im Bebauungsplan festgesetzten drei Bauräumen ein vierter Bauraum für ein Wohngebäude ergänzt werden soll. Das Maß der baulichen Nutzung könnte aufgeteilt und geringfügig erhöht werden. Derzeit ist auf dem Grundstück insgesamt eine überbaubare Grundfläche (GR) von 500 m2 zulässig. Bezogen auf die derzeitige Gesamtgrundstücksfläche von 8.471 m2 entspricht dies einer GRZ von 0,05. 
Die Erweiterung der in das gemeindliche Eigentum zu überführenden Stellplatzflächen ist entsprechend den Zuwendungsrichtlinien für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV) grundsätzlich bis zu einem Höchstsatz von 90 % förderfähig. 
Der Gemeinderat hat auf Grundlage der obenstehenden Vorverhandlungen am 13.02.2019 mit 17:0 Stimmen den nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat steht der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 entsprechend der vorgelegten Planung positiv gegenüber. Der Erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, einen entsprechenden notariellen Vertrag zur Übertragung der Erweiterungsfläche des P&R Platzes auf die Gemeinde unter der aufschiebenden Bedingung abzuschließen, dass der Bebauungsplan Nr. 16 geändert wird. Sämtliche mit der Bebauungsplanänderung verbundenen Kosten sind von den Grundstückseigentümerinnen zu tragen.“
In Vollzug des Gemeinderatsbeschlusses wurden die hierfür erforderlichen Vereinbarungen im Frühjahr 2020 von der Gemeinde und den Grundeigentümern notariell beurkundet.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Frau Kötzner-Schmidt.

Herr Waldherr merkt an, dass durch das an der konkreten Stelle vorgesehene Baufenster für ein Wohngebäude schützenswerter Wald beeinträchtigt werden würde. Frau Keller hält an einen Bauraum an dieser Stelle ebenfalls für schwierig. Der Erste Bürgermeister erklärt, dass das Planungsverfahren intensiv begleitet werden muss, um den dörflichen Charakter zu wahren, allerdings würde auch mit einem zusätzlichen Bauraum eine niedrige GRZ von 0,05 vorliegen. Überdies handelt es sich bei dem vierten Bauraum um einen Bestandteil des notariellen beurkundeten städtebaulichen Vertrags, den der Gemeinderat in einer Grundsatzentscheidung am 19.02.2019 beschlossen hat.

Herr Lankes bittet darum, im laufenden Verfahren den Baumbestand zu erheben. Herr Blomeyer dringt darauf, einen anderen Planfertiger zu beauftragen; Frau Kötzner-Schmidt bittet ebenfalls darum, ein unabhängiges Planungsbüro zu beauftragen.  Zudem soll aus Klarstellungsgründen beschlossen werden, dass das Wort „ebenerdige“ Erweiterung der P+R-Stellplätze durch den Begriff „eingeschossige“ Erweiterung der P+R-Stellplätze ersetzt werden soll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "An der Leiten und Mauberger Straße"  im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung betreffend den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1158/2 zugunsten einer eingeschossigen Erweiterung der Park&Ride-Stellplätze am S-Bahnhof Hohenschäftlarn sowie zur Festsetzung eines vierten Bauraums für ein Wohngebäude.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein unabhängiges Planungsbüro zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.02.2024 19:29 Uhr