Beratung und Beschluss über die Ersatzbeschaffung eines HLF 20 für die FF Neufahrn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö 5

Sachverhalt

Für die FF Neufahrn ist als Ersatz für das LF 16/12 ein HLF 20 zu beschaffen. Für die Ausschreibung wurde durch das Fachbüro für Feuerwehr- Bedarfsplanung und Ausschreibungen Andreas Dittlmann, Passau, eine technische Beschreibung (Leistungsverzeichnis) erstellt (siehe Anlage). 

Die technische Beschreibung ist auf drei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst das LKW-Fahrgestell. Das Fahrzeug soll bei max. 16 t Gewicht eine Leistung von min. 220kW aufweisen und mit einem schadstoffarmen Dieselmotor (EURO 6) ausgestattet sein. Los 2 umfasst den feuerwehrtechnischen Aufbau des Fahrzeuges. Die Kabine soll eine Gruppenbesatzung (1/8) aufnehmen können. Des Weiteren soll ein Gerätekofferaufbau zur Aufnahme der feuerwehr-technischen Beladung, der Löschmittelbehälter sowie der Feuerlöschkreiselpumpe ausgeführt werden. Dabei wird auf eine ausgewogene Gewichtsverteilung und eine angemessene Gewichtsreserve großer Wert gelegt. 
Los 3 ist für die feuerwehrtechnische Beladung vorgesehen. Die einzelnen Positionen der Beladung sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis zu Los 3 zu entnehmen. 

Folgende Bewertungsmatrix soll bei der Zuschlagserteilung angewendet werden:

Bewertungsmatrix Los 1 (Fahrgestell)    

Bewertungskriterium
Gewichtung in %
Preis
70
Technische Beschaffenheit/Ausführung – Verarbeitung
12,5
Funktionalität/Einsetzbarkeit/Handling
10
Kundendienst/Garantie
7,5

Bewertungsmatrix Los 2 (Fahrzeugaufbau)

Bewertungskriterium
Gewichtung in %
Preis
70
Technische Beschaffenheit/Ausführung – Verarbeitung
12,5
Wartungs- und Reparaturfreundlichkeit
2,5
Funktionalität/Einsetzbarkeit
10
Kundendienst/Service
5






Bewertungsmatrix Los 3 (Beladung)

Bewertungskriterium
Gewichtung in %
Preis
100

Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 06.03.2020 die grundsätzliche Zuwendungsfähigkeit der Beschaffung anerkannt. Es wurde ein staatlicher Zuschuss i. H. v. € 119.000 bewilligt.

Die Beschaffung des HLF 20 wurde mit den Feuerschutzreferenten am 13.10.2020 erörtert. Dabei wurde einvernehmlich folgender Zeit- und Kostenplan festgelegt:

2021: Abrechnung externer Berater für Ausschreibung (sofern nicht noch in 2020), Lieferung Fahrgestell, Mittelansatz € 260.000,-
2022: Lieferung des fertig gestellten Fahrzeugs, Mittelansatz € 270.000,-
2022/2023: Rückfluss des staatlichen Zuschusses, Mittelansatz € 119.000,- (Einnahme). 
 

Diskussionsverlauf

Es erscheint Frau Reitinger.

Der Erste Bürgermeister betont, dass es sich bei der Beschaffung des HLF 20 um eine unaufschiebbare Investition handelt.

Im Anschluss werden einige Fragen zum derzeitigen Löschgruppenfahrzeug, den Ausschreibungsunterlagen bzw. zu den technischen Beschreibungen für das HLF 20 geklärt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der technischen Beschreibung für die Beschaffung eines HLF 20 für die FF Neufahrn zu. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt auf Grundlage dieser technischen Beschreibung die Ausschreibung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:31 Uhr