Beratung und Beschluss über die Einstellung eines Klimaschutzreferenten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö informativ 6

Sachverhalt

Im Rahmen seiner Sitzungen vom 01.07. und vom 26.10.2020 hat sich der Umwelt- und Mobilitätsausschuss mit der Schaffung einer Stelle für einen Klimaschutzreferenten befasst. Die Verwaltung wurde beauftragt die personalrechtlichen Voraussetzungen zur Einstellung eines Klimaschutzreferenten (m/w/d) zu prüfen. Die Stelle sollte mit 20 bis 25 Wochenstunden ausgestattet werden.
Da bei der Personalgewinnung erfahrungsgemäß mit einer Vollzeitstelle breitere Bewerberkreise angesprochen werden, ist die Verwaltung auf die – ebenfalls an der Schaffung einer Stelle für einen Klimaschutzreferenten interessierten - Gemeinde Straßlach-Dingharting mit dem Ziel zugegangen, bei der Schaffung der Stelle in Kooperation vorzugehen.  In einem mit den Verantwortlichen der Gemeinde Straßlach-Dingharting am 20.08.2020 geführten Gespräch wurden hierzu Eckpunkte zum weiteren Verfahren geklärt. Dabei stellte sich heraus, dass die Gemeinde Straßlach-Dingharting bereits mit einem Institut zusammenarbeitet, das das Verfahren für ein Klimaschutzkonzept und im Zuge dessen die Besetzung der Stelle eines Klimaschutzreferenten begleitet. Der Klimaschutzreferent soll primär ein Klimaschutzkonzept erarbeiten bzw. alternativ einen Energienutzungsplan erarbeiten. Beide Tätigkeiten werden mit 65% bzw. 70% für drei Jahre staatlich gefördert. Des Weiteren kann der Klimaschutzreferent von der jeweiligen Gemeinde für spezifische umweltpolitische Themen eingesetzt werden (z. B. Tag des Baumes, Renaturierungsmaßnahmen etc.). Die Personalverwaltung hat hierzu eine entsprechende Stellenbeschreibung erarbeitet (siehe Anlage).  Es ist geplant, den Klimaschutzreferenten durch eine Gemeinde in ein Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Die andere Gemeinde schließt mit dieser eine Zweckvereinbarung ab, sodass sie im gewünschten Zeitanteil ebenfalls Zugriff auf die Stelle hat.
Die Gemeinde Straßlach-Dingharting hat bereits am 23.09.2020 durch Gemeinderatsbeschluss entschieden, die Einstellung eines Klimaschutzmanagers in der oben aufgezeigten Weise durchzuführen. Die Einstellung ist – unter Berücksichtigung der Entscheidungswege der Gemeinde Schäftlarn - zum 01.03.2021 geplant. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting plant die Stelle zunächst auf zwei Jahre zu befristen mit der Option auf eine Verlängerung um weitere drei Jahre. Zur zielgerechten Besetzung ist es erforderlich die Stellenausschreibung spätestens im Dezember 2020 durchzuführen. Im Rahmen der Vorberatungen wurde Konsens erzielt, dass die Stelle in Entgeltgruppe 12 ausgeschrieben werden soll. Damit soll ein qualifiziertes und erfahrenes Bewerberfeld angesprochen werden, um insbesondere eine Erreichung der von Gemeinde und Landkreis angestrebten Klimaziele sicherzustellen. Die Bruttokosten würden sich bei einer hälftigen Beschäftigung auf ca. € 38.500,- p. a. belaufen, davon wären 65% für die ersten drei Jahre der Beschäftigung förderfähig.

Diskussionsverlauf

Herr Lankes schlägt vor, die Stellenbeschreibung, angeglichen an die Stellenbeschreibung der Gemeinde Straßlach-Dingharting, um einen Arbeitsvorgang „Klimafreundliche Mobilität (u. a. Förderung des Nahverkehrs, Radwegenetz)“ zu ergänzen. Des Weiteren sollte bei Arbeitsvorgang 1 klargestellt werden, dass es sich bei Klimaschutzzielen um das Projekt 29++ handelt.

Herr Dr. Ruhdorfer schlägt vor in der Stellenbeschreibung bei Arbeitsvorgang 1 die Bezeichnung „Landratsamt“ durch „Landkreis“ zu ersetzen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und von weiteren umweltpolitischen Maßnahmen eine/n Klimaschutzreferentin/Klimaschutzreferenten zu beschäftigen. Diese/r soll im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (z. B. im Rahmen einer Zweckvereinbarung) mit der Gemeinde Straßlach-Dingharting mit je 20 Wochenstunden eingestellt werden. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Personalauswahlprozess unter Einbindung der Personalbeauftragten zu koordinieren und einen entsprechenden Arbeitsvertrag mit der/dem Beschäftigten bzw. eine entsprechende Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Straßlach-Dingharting abzuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:31 Uhr