Beratung und Beschluss über die Übernahme des Defizitbetrages für Kindertageseinrichtungen für die Gewährung einer Großraumzulage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn gewährt ihren Tarifbeschäftigten seit 01.01.2020 eine Großraumzulage. Die Träger der Kindertageseinrichtungen haben bereits mehrfach angefragt, ob auch den von ihnen beschäftigten Fachkräften eine Großraumzulage gewährt werden könne. Die Gewährung der Zulage wird im Großraum München dem überwiegenden Teil der Fachkräfte im Erziehungsdienst gewährt und ist somit geeignet Personalfluktuation zu vermeiden. Die Gewährung kann jedoch dazu führen, dass sich die Defizite der Träger erhöhen. 

Im Rahmen des Defizitausgleichs wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Arbeitsmarktzulage für Fachkräfte im Erziehungsdienst gewährt (€ 150,- für Erzieher/innen und € 100,- für Kinderpfleger/innen) für die Träger der KiTas übernommen. Die Arbeitsmarktzulage läuft zum 31.12.2020 aus. Die Mehrkosten belaufen sich für die Gemeinde auf ca. € 20.000,- pro Jahr. 

Eine Abfrage bei den Trägern nach einer Kostenschätzung für die Großraumzulage hat ergeben, dass sich die Aufwendungen wie folgt verteilen:


Durch die Gewährung einer Großraumzulage würden damit für die Gemeinde Mehrkosten i. H. v. ca. 101.307,38   entstehen. 

Bei der Entscheidung über die Gewährung ist zu bedenken, dass gemeindlicherseits ein hohes Interesse besteht Fachkräfte zu sichern, damit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle berechtigten Kinder sichergestellt werden kann. Die Großraumzulage ist ein geeignetes Mittel, um Fachkräfte an ihren Arbeitgeber zu binden. Sie wird von den meisten Gemeinden bzw. Träger in der vom Kommunalen Arbeitgeberverband veröffentlichten Gebietskulisse gewährt.





Der Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 11.11.2020 mit der Angelegenheit befasst und folgenden Beschluss gefasst:
Der Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Träger der Kindertageseinrichtungen bei der Gewährung einer Großraumzulage an ihre Beschäftigten im Erziehungsdienst mit einem entsprechenden Zuschuss zum Defizit zu unterstützen. Im Gegenzug soll die Arbeitsmarktzulage nicht fortgeführt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Wallner erläutert, dass sich die Großraumzulage grundsätzlich aus € 270,- Grundbetrag, sowie einem Zuschlag pro Kind des Beschäftigten i. H. v. € 50,- zzgl. Arbeitgeberkosten pro Monat zusammensetzt.

Herr Doll schlägt in Anbetracht der angespannten Situation des gemeindlichen Haushaltes vor, die Großraumzulage zunächst ohne Kinderzulage zu gewähren.

Frau Dichtl weist darauf hin, dass es sich bei den Beschäftigten der Mittagsbetreuung nicht um Fachkräfte im Erziehungsdienst im eigentlichen Sinne handelt, da diese keine Ausbildung als Kinderpfleger/in oder Erzieher/in hätten.

Beschluss

Der Gemeinderat sichert den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Schäftlarn bei der Gewährung einer Großraumzulage ab 01.01.2021 für ihre Beschäftigten im Erziehungsdienst in der Kinderkrippe, den Kindergärten, dem Kinderhort und der Mittagsbetreuung von höchstens € 270,- ggf. zzgl. Kinderzuschlag i. H. v. € 50,- pro Vollzeitäquivalent eine Übernahme der daraus entstehenden zusätzlichen Kosten im Rahmen des jährlichen Defizitausgleichs zu. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Zusage zu widerrufen, falls die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Schäftlarn nach Art. 61 Abs. 1 Satz 2 GO nicht mehr sichergestellt ist. Im Gegenzug wird die gemeindliche Bezuschussung der Arbeitsmarktzulage für Beschäftigte im Erziehungsdienst über den 31.12.2020 hinaus nicht fortgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:31 Uhr