Neuerlass Hundesteuersatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Mit Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt 2020 Nr. 471 vom 19.08.2020 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration eine neue amtliche Mustersatzung für die Erhebung der Hundesteuer bekannt gemacht. Die bisherige Mustersatzung stammte aus dem Jahr 1980. Im Wesentlichen wurde die bisherige Mustersatzung für uns im Bereich der Besteuerung des Haltens von Kampfhunden erweitert. Eine Anpassung der vorhandenen Satzung an die neue Mustersatzung wird vom Bayerischen Gemeindetag empfohlen.

Unsere derzeitige Hundesteuersatzung stammt aus dem Jahr 2006. Im angehängten Entwurf einer neuen Satzung ist im Wesentlichen das Halten von Kampfhunden sowie die Höhe der zu entrichtenden Steuer neu geregelt.

Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Hundesteuer von aktuell 40 € auf 70 € vor. Mit dieser massiven Erhöhung von 75 % werden keine großen Überschüsse erwirtschaftet. Hierdurch wird lediglich der tatsächliche Aufwand des Bauhofs und der Verwaltung gedeckt. Vergleiche mit anderen Gemeinden sind diesem TOP ebenfalls angehängt. Es ist hierbei aber zu beachten, dass die Vergleichsgemeinden möglicherweise ebenfalls deren Satzung noch entsprechend neu anpassen werden.

In unserer bisherigen Hundesteuersatzung waren Kampfhunde allen anderen Hunden gleichgestellt. In der neuen Satzung werden diese explizit genannt und besteuert. Die Verwaltung schlägt hierbei die 10-fache Höhe der normalen Steuer vor, was auch gängige Praxis in den weiteren Kommunen ist. Ein generelles Haltungsverbot von Kampfhunden ist nicht möglich. Mit einer erhöhten Steuer darf eine Gemeinde eine Lenkungsfunktion mit dem Ziel ausüben, die Haltung von Kampfhunden zurückzudrängen. Das Bundesverwaltungsgericht billigte in einem 2014 erschienen Urteil eine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde, sofern diese nicht so hoch ist, dass dies einem faktischen Verbot gleichkommt. Im behandelten Fall erhob eine Gemeinde den 27-fachen Satz.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat herrschte Einigkeit darüber, dass Kampfhunde in unserer Gemeinde unerwünscht sind. Unsere Hundesteuersatzung soll deshalb um die Thematik „Kampfhund“ erweitert werden und eine Anpassung der Steuersätze nach oben hin erfolgen soll.
Herr Blomeyer merkte an, dass die vorgeschlagenen 700 € für Kampfhunde gegenüber den vorgelegten Vergleichszahlen eher am unteren Rand anzusehen sind.
Herr Metz sprach sich dafür aus, dass für Kampfhunde künftig 1.000 € an Hundesteuer zu entrichten sind.
Herr Urban sprach sich dafür aus, dass für sog. Bestandskampfhunde nur der „normale“ Steuersatz gelten soll und der neue erhöhte Steuersatz erst für Neuanmeldungen gelten soll. Dem trat Herr Lankes entgegen, da allgemein bekannt ist, dass für Kampfhunde ein deutlich höherer Steuersatz verlangt werden darf.
Frau Schrag-Presti fragt nach, ob es in der Vergangenheit besondere Vorfälle mit Kampfhunden gegeben hat. Dies wurde aber verneint.
Herr Tonnar erkundigte sich, ob es möglich wäre, bei Pferden eine CO2-Steuer möglich wäre. Dies wurde ebenfalls verneint.
Frau Kötzner-Schmidt sprach sich dafür aus, die „normale“ Steuer auf 80 € und die Kampfhundesteuer auf 1.000 € zu erhöhen.
Frau Schrag-Presti wies darauf hin, dass ein starker Anstieg der Hundesteuer auf 1000.- € für Kampfhunde dazu führen könnte, dass bereits vorhandene Kampfhunde ins Tierheim gegeben werden könnten von ihren Besitzern.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass für bereits in der Gemeinde Schäftlarn angemeldete Hunde, welche steuerlich unter die Kampfhunderegelung der neuen Hundesteuersatzung fallen ein sog. Bestandsschutz mit den Steuersätzen für „normale Hunde“ gelten soll. Der neue Steuersatz für Kampfhunde soll erst für Hunde gelten, die ab 19.11.2020 in der Gemeinde angemeldet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die im Anhang beigefügte neue Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Schäftlarn (Hundesteuersatzung) zum 01.01.2021. Die Satzung ist dahingehend noch zu ändern, dass die „normale“ Hundesteuer künftig 80 € und die Hundesteuer für Kampfhunde künftig 1.000 € betragen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 14.02.2024 19:31 Uhr