Sachstandsbericht und Beratung zur Offenen Ganztagsschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss 11.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Ab dem Jahr 2025 soll bundesweit für jedes Grundschulkind ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz am Nachmitttag verwirklicht sein. Eine Möglichkeit zur Schaffung dieses Betreuungsangebots besteht in der Einrichtung eines jahrgangsweisen offenen Ganztagszuges.

Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern. Eine offene Ganztagsschule kann u. a. an Grundschulen eingerichtet werden.

Der Unterricht an offenen Ganztagsschulen findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wünschen, besuchen dann nach dem stundenplanmäßigen Unterricht die jeweiligen Ganztagsangebote.

Zur familiengerechten Förderung und Betreuung gehören:
  • Teilnahme an der Mittagsverpflegung
  • Hausaufgabenbetreuung und Fördermaßnahmen
  • Freizeitangebot mit sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten

Damit trägt die offene Ganztagsschule zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Verwirklichung der Chancengleichheit unabhängig von der Herkunft der Schüler/innen bei.

https://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-familie/ganztagsschule.html

Frau Ulrike Johnson, Leiterin des Fachbereichs Schulen beim AWO Kreisverband München-Land wird einen Überblick über die Möglichkeiten zur Einführung eines offenen Ganztagszuges an der Grundschule Schäftlarn geben.

Diskussionsverlauf

Frau Johnson erläutert Möglichkeiten für die schulische Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. Im Anschluss erläutert der Schulleiter, Herr Wolfgang Prechter die Sicht der Schule. Er gibt dabei zu bedenken, dass zur Verwirklichung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz keine Änderung des bestehenden Systems (Hort, Schülermittagsbetreuung) notwendig wäre. Aus Sicht von Herrn Prechter sei das derzeitige System sehr passgenau für die Eltern. Bei der Inanspruchnahme eines offenen Ganztagszweiges würden die Eltern erheblich an zeitlicher Flexibilität verlieren, da die Schule die Anwesenheit der Kinder auch am Nachmittag überwachen müsste. Herr Prechter regt an die Eltern, deren Kinder sich derzeit im Kindergartenalter befinden in die Entscheidung über die Art der Nachmittagsbetreuung ab 2025 mit einzubeziehen. 
Im Kreis der Ausschussmitglieder wird Einigkeit erzielt, dass die Gemeinde die Einführung eines offenen Ganztagszuges weiterverfolgen soll. Dies soll u. a. bei der Bauplanung für die neue Schulturnhalle und damit entstehende weitere Räumlichkeiten berücksichtigt werden.  

Datenstand vom 14.02.2024 19:37 Uhr