Beratung und Beschluss über die Übernahme des Defizitbetrages für Großraumzulage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss 11.11.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn gewährt ihren Tarifbeschäftigten seit 01.01.2020 eine Großraumzulage. Die Träger der Kindertageseinrichtungen haben bereits mehrfach angefragt, ob auch den von ihnen beschäftigten Fachkräften eine Großraumzulage gewährt werden könne. Die Gewährung der Zulage wird im Großraum München dem überwiegenden Teil der Fachkräfte im Erziehungsdienst gewährt und ist somit geeignet Personalfluktuation zu vermeiden. Die Gewährung kann jedoch dazu führen, dass sich die Defizite der Träger erhöhen. 
Im Rahmen des Defizitausgleichs wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Arbeitsmarktzulage für Fachkräfte im Erziehungsdienst gewährt (€ 150,- für Erzieher/innen und € 100,- für Kinderpfleger/innen) für die Träger der KiTas übernommen. Die Arbeitsmarktzulage läuft zum 31.12.2020 aus. Die Mehrkosten belaufen sich für die Gemeinde auf ca. € 20.000,- pro Jahr. 
Eine Abfrage bei den Trägern nach einer Kostenschätzung hat ergeben, dass sich die Aufwendungen wie folgt verteilen:
Durch die Gewährung einer Großraumzulage würden damit für die Gemeinde Mehrkosten i. H. v. ca. 101.307,38   entstehen. 
Bei der Entscheidung über die Gewährung ist zu bedenken, dass gemeindlicherseits ein hohes Interesse besteht Fachkräfte zu sichern, damit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle berechtigten Kinder sichergestellt werden kann. Die Großraumzulage ist ein geeignetes Mittel, um Fachkräfte an ihren Arbeitgeber zu binden. Sie wird von den meisten Gemeinden bzw. Träger in der vom Kommunalen Arbeitgeberverband veröffentlichten Gebietskulisse gewährt.

Diskussionsverlauf

Frau Dichtl weist darauf hin, dass die Gemeinde nur eine Gewährung der Großraumzulage an Beschäftigte im Erziehungsdienst der Träger unterstützen sollte. Die entsprechenden Personalmeldungen der Träger sollten daraufhin überprüft werden. 

Beschluss

Der Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Träger der Kindertageseinrichtungen bei der Gewährung einer Großraumzulage an ihre Beschäftigten im Erziehungsdienst mit einem entsprechenden Zuschuss zum Defizit zu unterstützen. Im Gegenzug soll die Arbeitsmarktzulage nicht fortgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:37 Uhr