Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung für den Ausbau von 3 Appartements, Wolfratshauser Straße 50, Fl.Nr. 1398/2, BA 2020/51


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 19.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 19.10.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Mischgebiet (MI) festgesetzt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes durch einen Ausbau von drei Appartements.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für das Bauvorhaben mind. vier Stellplätze nachzuweisen sind. Die geplanten Stellplätze sollen über die private Zufahrt der DB angefahren werden, eine entsprechende Dienstbarkeit liegt nicht vor. Eine Abstandsflächenübernahme liegt ebenfalls nicht vor.
Die Gabionenwand mit einer Höhe von 1,80m (anstatt 1,30 m) und die Dachgestaltung (negative Dacheinschnitte) widersprechen der Ortsgestaltungssatzung.

Diskussionsverlauf

Frau Keller fragt nach, wie die Belüftung und Belichtung bei einem Herausplanen der nach der ÖBV unzulässigen Dacheinschnitte gewährleistet werden kann. Der Vorsitzende erläutert, dass dies beispielsweise durch den Einbau von Dachfenstern möglich wäre.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, sofern die notwendigen Dienstbarkeiten vorgelegt werden und die Abstandsflächen eingehalten sind bzw. eine Abstandsflächenübernahme vorgelegt werden kann und die notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden. Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung werden nicht zugestimmt.
Ein Sickertest ist zwingend durchzuführen. Wenn dieser positiv ist, muss das Niederschlagswasser vor Ort auf dem Grundstück versickern und darf nicht in den Mischkanal eingeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:42 Uhr