Formlose Bauvoranfrage zum Anbau eines Wintergartens, Bergstraße 35, Fl.Nr. 300/20


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 19.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 19.10.2020 ö vorberatend 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als reines Wohngebiet (WR) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 11 „Nördlich der Aufkirchner Straße und westlich der Starnberger Straße“.
Geplant ist die Errichtung eines Wintergartens in den Maßen 7,20 x 3,50 m innerhalb der Baugrenze.
Bedingt durch die Anordnung der Fenster und Türen, sowie des ggf. anfallenden Grenzabstands von 3 m, soll der Wintergarten als Grenzbebauung errichtet werden. Hierfür muss eine 24 cm starke Brandmauer errichtet werden, dadurch überschreitet die Gesamtlänge des Wintergartens das in der Ortsgestaltungssatzung vorgeschriebene Maximalmaß von 7,00 m.

Diskussionsverlauf

Herr Zattler erklärt, dass aus gestalterischen Gründen zur Vermeidung des Überbaus des vorhandenen Fensters eine Breite des Wintergartens von mehr als 7m städtebaulich vertretbar ist.

Frau Keller regt zur Prüfung an, ob im konkreten Fall die Wintergartenbreite nicht sogar die gesamte Hauswandbreite umfassen sollte.

Beschluss

Die Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:42 Uhr