Erhalt Finanzzuweisungen für Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen in Folge der COVID-19-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 11.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2021 ö informativ 3.1

Sachverhalt

Auf Grund Grundgesetzänderung des Art. 143 h sowie des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder gewährte der Freistaat Bayern den bayerischen Gemeinden im Jahr 2020 Finanzzuweisungen zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen in Folge der COVID-19-Pandemie.

Für die Berechnung und Festsetzung der Zuweisung war das Bayerische Landesamt für Statistik zuständig.

Die Berechnung der Höhe richtete sich nach der Differenz zwischen dem Durchschnitt des Gewerbesteueristaufkommens der Jahre 2017-2019 und der Gewerbesteueristeinnahmen des Jahres 2020 zum Stichtag 20.11.2020. Dieser Betrag wurde bereinigt um die bereits verbeschiedenen Einnahmen/Ausgaben und der noch unbearbeiteten Gewerbesteuermessbescheide des Finanzamtes. Hieraus ergaben sich für die Gemeinde Schäftlarn Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von 32.850 €, von denen noch eine fiktive Gewerbesteuerumlage abgezogen wurde. Der Erstattungsbetrag hierfür belief sich auf 29.257 €. Da die Summe der zuweisungsfähigen Beträge für alle bayerischen Gemeinden um 220.583.955 € kleiner war als die vorhandene Gesamtzuweisungsmasse, erfolgte die Verteilung des verbliebenden Rests nach dem Verteilerschlüssel der Schlüsselzuweisungen des Jahres 2020. Hiervon wurden wir mit 54.213 € berücksichtigt was dann eine Gesamtzuweisung in Höhe von 83.470 € bedeutete.

Dieser Betrag wurde Mitte Dezember an uns erstattet. Es ist hierbei darauf hinzuweisen, dass sich diese Zuweisungen in den Berechnungen der Steuerkraftzahl 2022 wiederfinden werden, welche dann wiederum u.a. Grundlage für die Kreisumlage und Schlüsselzuweisung 2022 ist.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Finanzverwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:42 Uhr