Schlüsselzuweisungen 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 11.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2021 ö informativ 3.2

Sachverhalt

Wie bereits aus der Tagespresse zu entnehmen war, erhalten wir als einzige Gemeinde im Landkreis München, im Jahr 2021 nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 10.12.2020 Gemeindeschlüsselzuweisungen in Höhe von 328.508 €. Diese werden in 4 gleichen Raten ausbezahlt.

Die Grundlage für die Gewährung findet sich in Art. 2 des Bayerischen Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (BayFAG). Maßgeblich für die Berechnung der Schlüsselzuweisung jeder Gemeinde ist der im Rahmen des Finanzausgleichs festgelegte Einheitliche Grundbetrag und die individuelle Steuerkraft. Sofern letzteres, wie es bei uns der Fall ist, unter dem festgelegten Grundbetrag liegt, werden Schlüsselzuweisung gewährt. Sofern die Steuerkraft je Einwohner dann noch unter der landesdurchschnittlichen Steuerkraft je Einwohner liegt, werden zusätzlich auch noch Sonderschlüsselzuweisungen gewährt. Diese erhalten wir nicht, da wir hierbei um rd. 67 €/je Einwohner darüber liegen (1.189,86 €).

Der Vollständigkeit halber wird hierbei noch erwähnt, dass 80 % er erhaltenen Schlüsselzuweisungen in Steuerkraft der Gemeinde des folgenden Jahres mit einfließen. Die in 2021 an uns gewährten Schlüsselzuweisungen in Höhe von 328.508 € geben wir zu 38,4 % (rd. 126.000 €) im kommenden Jahr mit der Kreisumlage an den Landkreis München weiter. Tatsächlich bleiben hiervon nur rd. 202.000 € bei uns in der Gemeinde.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Finanzverwaltung zur Kenntnis

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:42 Uhr