Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage, Münchner Straße 60, Fl.Nr. 1149/3, BA 2020/55


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 07.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 07.12.2020 ö 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Mischgebiet (MI) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Errichtung einer Werbeanlage in Form eines Displays mit Betonsockel an der bestehenden Tankstelle im Eingangsbereich. Das Display hat die Maße ca. 2 x 1 m zzgl. Betonsockel.
Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Aufgrund der Höhe der Zahlen und der Anbringung vor der Gebäudefassade ist ggf. eine Abweichung von der Örtlichen Bauvorschrift erforderlich.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer bittet darum, den zweiten Satz im Beschlussvorschlag zu streichen: „Soweit Abweichungen von der Örtlichen Bauvorschrift erforderlich sind, wird auch diesen zugestimmt.“

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:46 Uhr