Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den KV KDZ Oberland; Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 26.10.2020 vom Umwelt- und Mobilitätsausschuss auf Antrag der CSU-Fraktion beauftragt, gemeinsam mit dem Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland (ZV KDZ Oberland) Möglichkeiten und Schwerpunkte einer Überwachung des ruhenden Verkehrs zu prüfen.
Daraufhin hat die Verwaltung mit dem ZV KDZ Oberland Kontakt aufgenommen und in einer gemeinsamen Videokonferenz mit Herrn Pressler (2. Geschäftsführer ZV KDZ Oberland) die Umsetzung der Einführung der zusätzlichen Überwachung durchgesprochen. Die Ergebnisse wurden dem Umwelt- und Mobilitätsausschuss in der Sitzung vom 08.02.2021 bereits informativ dargestellt.
Die Gemeinde Schäftlarn ist bereits Mitglied beim ZV KDZ Oberland für die Überwachung des fließenden Verkehrs, auch bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs kann im Rahmen einer Mitgliedschaft die Überwachung festgelegt werden. Hierbei ist ein Beschluss der Verbandsversammlung zwingend notwendig. 
Die Preise im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs gestalten sich wie folgt:
Überwachungsstunde 30,00 € /h (für Mitglieder)
Sachbearbeitung           6,00 €/ Fall (für Mitglieder)
Es besteht eine Mindestabnahme von 5 Überwachungsstunden pro Monat.
Nach Einschätzung von Herrn Pressler wären für die Gemeinde Schäftlarn 15-20 Überwachungsstunden anfänglich sinnvoll. Die Stundenanzahl kann jederzeit nach Bedarf wieder angepasst werden.
Die genauen Überwachungsschwerpunkte werden in einem vor Ort Termin mit der ZV KDZ Oberland und der Verwaltung festgelegt.
Die nächste Verbandsversammlung des ZV KDZ Oberland findet am 17. März 2021 statt. Daher ist es notwendig, dass in dieser Gemeinderatssitzung Beschluss gefasst wird um die weiteren Schritte zeitlich einhalten zu können.

Diskussionsverlauf

Frau Kötzner-Schmidt frägt nach, ob es zu den genannten aufgeführten Kosten auch eine Grundgebühr gibt. 
Die Verwaltung antwortet darauf, dass es grundsätzlich keine Grundgebühr gibt, es fallen nur Kosten an, sofern überwacht wird. Jedoch kann man die Mindestabnahme von 5   Überwachungsstunden pro Monat als eine solche Grundgebühr ansehen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Mitgliedschaft der Gemeinde Schäftlarn beim Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 15:48 Uhr