Bestellung eines Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeindewerke Schäftlarn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Für den Jahresabschluss 2020 der Gemeindewerke Schäftlarn ist ein Prüfer zu bestellen. Seit Gründung des Eigenbetriebes wurde die Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit dem BKPV war in der Vergangenheit immer sehr gut und hat sich bewährt.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. der Eigenbetriebssatzung (EBS) ist für die Bestellung des Prüfers der Gemeinderat zuständig. Gemäß § 5 Abs. 2 EBS ist der Werkausschuss in allen Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, als vorberatender Ausschuss tätig. Dieser hat in seiner Sitzung am 10.03.2021 (TOP 5) einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss einstimmig gefasst.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt wie vom Werkausschuss empfohlen den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 15:57 Uhr