Beratung und Beschluss zur Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023-2025; Festlegung der Stromart


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Wir als Kommune müssen u.a. unseren Fremdbezug von Strom in regelmäßigen Abständen (mind. alle 3 Jahre) öffentlich ausschreiben. Mit einer Ausschreibung soll u.a. erreicht werden, dass unsere Preise dem Markt angeglichen werden und ein hohes Maß an Transparenz sichergestellt ist. Die Ausschreibungen, mit dem vorher klar definierten Leistungsumfang, finden in Bieterverfahren statt. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sind wir hierbei verpflichtet, das günstigste Angebot anzunehmen. Derzeit beziehen wir unseren Strom von den Stadtwerken Augsburg Energie GmbH (zuvor E.ON GmbH).
In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bot die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 – 2025 an. Wir nahmen hierfür die Dienstleistung der KUBUS GmbH bereits für die vergangenen zwei Ausschreibungen in Anspruch und waren mit der Organisation und dem Ablauf sehr zufrieden. Bereits am 22.04.2015 beschloss der Gemeinderat an der vom Bayerischen Gemeindetag in Zusammenarbeit mit der KUBUS GmbH initiierten Bündelausschreibungen für die kommunale Strombeschaffung (2017 – 2019) teilzunehmen und ermächtigte den 1. Bürgermeister hierfür einen unbefristeten Dienstleistungsvertrag mit der Fa. KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH zu unterzeichnen. Vor jeder neuen Ausschreibung wird auf das bestehende Kündigungsrecht und die Freiwilligkeit der Teilnahme hingewiesen. Vom Kündigungsrecht wurde auch dieses Mal nicht Gebrauch gemacht und der Gemeinderat hierüber in der letzten Sitzung informiert.

Der Gemeinderat muss nun bereits jetzt im Vorfeld eine Entscheidung darüber treffen, ob die Ausschreibung für Normalstrom oder 100 % Ökostrom oder 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote bezogen werden soll. Dies und Losbildungen (z.B. getrennte Ausschreibung Straßenbeleuchtung, Hochtarif, Niedertarif, Heizstrom) sind Entscheidungen, welche für jede Ausschreibung erneut festgelegt werden müssen. Letzteres erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Ausschreibung von Ökostrom wird zur Voraussetzung haben, dass die elektrische Energie nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen muss. Sie muss in Anlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen.
Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen. Neuanlagen für Windenergie, Energie aus Biomasse und solare Strahlungsenergie dürfen nicht älter als vier Jahre vor dem 01. Januar 2023, bzw. sechs Jahre bei Wasserkraft und Geothermie sein.

Die Erfahrungen der KUBUS GmbH haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Im Vergleich zu Normalstrom ist hierbei mit Mehrkosten, bezogen auf den reinen Energiepreis, von 0,0 – 0,5 ct/kWh zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert. Legt man für den Gesamtbereich der Gemeinde und Gemeindewerke einen Stromverbrauch in Höhe von 1 Million kWh zu Grunde, ergeben sich hierbei Mehrausgaben in Höhe von bis zu 6.000 € (brutto) im Jahr.

Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote spielt nach Angaben der KUBUS GmbH in der Praxis eine untergeordnete Rolle und wurde bisher nur für eine kleine Teilnehmerzahl von Kommunen durchgeführt. Es lag hierbei auch nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung mit weiteren Mehrkosten bezogen auf den Energiepreis zu rechnen. Diese belaufen sich auf ca. 0,5 – 1,2 ct/kWh gegenüber Normalstrom. Bezogen auf einen Jahresverbrauch von 1 Mio. kWh bedeutet dies Mehrausgaben in Höhe von bis zu 14.200 € (brutto) im Jahr.

Der Gemeinderat hat sich bei den letzten beiden Ausschreibungen für Normalstrom entschieden. Aus wirtschaftlicher Sicht war diese Entscheidung richtig und sollte aus Kostengründen auch weiterhin so getroffen werden. Unabhängig von der Entscheidung über die Stromart ist zu erwähnen, dass u.a. mit der EEG-Umlage und der Offshore-Netzumlage bereits rd. 25% des Strompreises auch bei Normalstrom in den Ausbau von erneuerbarer Energie fließen. Des Weiteren besteht Normalstrom mittlerweile zu einem großen Teil aus erneuerbaren Energien. Entscheidungen der Bundespolitik bezüglich der Abschaltung von Kernkraftwerken dem Ausstieg aus dem Braunkohleabbau mit gleichzeitiger Forcierung des Ausbaus erneuerbarer Energien, wird „Normalstrom“ immer mehr zum Ökostrom.

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der Diskussion zu diesem TOP sprachen sich einige Gemeinderäte deutlich für den Bezug von Ökostrom aus, da die Gemeinde hierbei eine Vorbildfunktion innehaben sollte. U.a. durch den Tag des Baumes und dem Beschluss zur Einstellung eines Klimaschutzbeauftragten wurden bereits deutliche Akzente für mehr Umwelt- und Klimaschutz gesetzt. Dieser Weg soll weiter fortbeschritten werden.
Herr Berger merkte an, dass sich Normalstrom in der Zukunft preislich nicht mehr von Ökostrom unterscheiden wird, da für Normalstrom vermutlich künftig höhere Abgaben anfallen werden.
Herr Zattler merkte an, dass die Entscheidung für Ökostrom bei der letzten Ausschreibung für die Lieferjahre 2020 – 2022 mit 9:9 Stimmen abgelehnt wurde, zwischenzeitlich hierfür aber ein anderes Bewusstsein vorhanden sein dürfte.
Frau Reitinger plädiert wie im Sachvortrag vorgebracht zu Normalstrom, da hierbei bereits deutliche Abgaben für den Ausbau erneuerbarer Energien geleistet werden und auch Normalstrom aus grünen Komponenten besteht.
Der Beschlussvorschlag wurde dahingehend geändert, dass der Gemeinderat zunächst über den Bezug von Ökostrom mit Neuanlagenquote abstimmen soll und lautete dann wie folgt:
Der Gemeinderat beschließt, dass im Rahmen der Strombündelungsausschreibung 2023 – 2025 Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden soll.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass im Rahmen der Strombündelungsausschreibung 2023 – 2025 Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass im Rahmen der Strombündelungsausschreibung 2023 – 2025 Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 14.02.2024 15:57 Uhr