Billigungs- und Darlegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 für die Gewerbe- und Sportflächen am "Wagnerfeld" in Hohenschäftlarn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 16.09.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 für die „Sport- und Gewerbeflächen am Wagnerfeld“ beschlossen.
Mit der Änderung wird die Zielsetzung verfolgt, die verkehrsgünstig gelegenen Flächen im Teilbereich des Plangebiets für das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 313/17 für eine gewerbliche Entwicklung ortsansässiger Handwerksbetriebe und kleineren Existenz­gründern zu Verfügung stellen zu können.

Im Rahmen der nun vorliegenden Änderung des Bebauungsplans werden die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die gewerbliche Nutzung geschaffen, die bisher im Geltungsbereich Sportflächen sowie ein Baufenster für den örtlichen Bauhof vorsah.

Konkret ergeben sich durch die Planungen folgende Änderungen bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung:
  • Änderung der Art der Nutzung von Gemeinbedarf und Grünflächen in Richtung Gewerbegebiet;
  • Erweiterung bzw. Modifizierung des bestehenden Baufensters;
  • Erhöhung der GRZ von 0,22 auf 0,5;
  • Erhöhung der zulässigen Wandhöhe von 4,30m auf 7,00m;
  • Ergänzung eines Erschließungswegs von Südwesten im Bereich bisher als Grünfläche festgesetzte Flächen;
  • Erhalt der Sportflächen (Beachvolleyballplatz, Skater-Park, Soccer-Five-Platz) im nördlichen Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 313/17, so dass im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens nur eine Teilfläche im Umfang von ca. 4.500 m2 entwickelt wird;
  • Einbeziehung des angrenzenden Grundstücks der Straßenmeisterei (Flnr. 313/5) in das Bebauungsplanänderungsverfahren.


Hinweis: Im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans wurde die Art der baulichen Nutzung im Planungsgebiet bereits von einer Fläche für den Gemeinbedarf in ein Gewerbegebiet geändert, so dass bezüglich des Flächennutzungsplans kein weiterer Handlungsbedarf besteht.

Auf eine hinreichende Versickerungsfähigkeit der Gewerbegrundstücke ist zu achten.

Das Abwasseranlagenrecht für den jeweiligen Eigentümer von Fl.Nr. 313/12 (Blatt 3148) gemäß der Bewilligung vom 25.06.2021, eingetragen am 31.07.2021 ist zu beachten.

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr weist darauf hin, dass bei Festsetzung 5.4 die Zulässigkeit von Flachdächern herausausgenommen werden soll, das diese in Schäftlarn untypisch sind.


Herr Tonnar begrüßt die Festsetzung einer Wandhöhe von 7,00m, da auf diese Weise im 2. Stock die Errichtung von Betriebsleiterwohnungen möglich sind.

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 40 für die „Sport- und Gewerbeflächen am Wagnerfeld“ in der Fassung vom 21.04.2021 wird gebilligt. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 16:01 Uhr