Billigungs- und Darlegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Rodelweg" in Ebenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö 8

Sachverhalt

In der Sitzung vom 09.12.2020 hat der Gemeinderat den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Zielsetzung der Bebauungsplanänderung ist die Ermöglichung der Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes um einen eingeschossigen Anbau mit einer Geschossfläche ca. 550m² auf der Grundlage des räumlichen Geltungsbereichs des Plans vom 07.12.2020. Zu diesem Zweck soll die Art der baulichen Nutzung im Plangebiet von Mischgebiet (MI) in Sondergebiet (SO) zugunsten der Realisierung der Erweiterung des Lebensmittelmarkt als „großflächigen Einzelhandesbetrieb“ geändert werden.
Das Büro AGL -Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung / Institut für ökologische Forschung- wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf zu erarbeiten. Nach der Billigung des Vorentwurfs ist im Anschluss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Um auf die aktuellen Verkaufsflächenanforderungen für eine moderne Warenpräsentation reagieren zu können, strebt der Lebensmittelmarkt am Rodelweg eine maßvolle bauliche Erweiterung an der Südseite der Gebäudefassade an. Zudem sollen auf der Nordseite des Gebäudes die baurechtlichen Voraussetzungen für den Anbau eines Treppenhauses geschaffen werden. 

Durch die Planung kann das Sortiment besser präsentiert, den generationsübergreifenden Ansprüchen der Kunden (z.B. nach breiten Gängen) entsprochen sowie die allgemeinen Arbeitsabläufe optimiert werden. Durch die Integration eines Backshops soll zudem die Nachfrage nach frischen Backwaren, die unmittelbar nach dem Einkauf erworben werden können, entsprochen werden. Die Planung trägt damit wesentlich zur Erhaltung des Standorts des Lebensmittelbetriebs in städtebaulich integrierter Lage bei und sichert damit nicht nur die Grundversorgung, sondern auch Arbeitsplätze am Wohnort. 

Der Umgriff der Bebauungsplanänderung umfasst den kompletten Geltungsbereich des rechtskräftigen Urbebauungsplans sowie den an diesen Bereich angrenzenden Teil des Rodelwegs (bisher nur zum Teil im Geltungsbereich enthalten). Der bisher dem Bebauungsplan zugeordnete Grünordnungsplan wird im Rahmen des Änderungsverfahrens in den Bebauungsplan integriert. Um die geplanten Anbauten baurechtlich zu ermöglichen, werden in Bezug auf die bisher festgesetzte Art und dem Maß der baulichen Nutzung im Wesentlichen folgende Anpassungen vorgenommen: 

  • Festsetzung eines Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel, Beherbergung und Wohnen“ für den nördlichen Teil des Geltungsbereichs. Das Gebäude südlich des Kundenparkplatzes verbleibt wie bisher im Mischgebiet.
  • Erweiterung der Baugrenzen im Bereich des Lebensmittelmarkts und entsprechende Erhöhung der zulässigen Grundfläche (um 550m²); Bestimmung der zulässigen Wandhöhen sowie der Gestaltungsfestsetzungen für den geplanten Anbau.
  • Neuordnung der Stellplätze durch geringfüge Erweiterung des Parkplatzes nach Südosten.
  • Übernahme aller bisher erteilten Befreiungen von den rechtsgültigen Festsetzungen des Urbebauungsplans (bestehendes Baurecht Discounter, Kundenparkplatz) zur baurechtlichen Sicherung des Gebäudebestands sowie der sonstigen baulichen Anlagen im Geltungsbereich.

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer wirft die Frage auf, ob die Anzahl der im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Stellplätze erforderlich ist. Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass aufgrund der Vielzahl an Bestandsnutzungen im Plangebiet einerseits   eine Vielzahl an Bestandsstellplätzen vorhanden und andererseits wird die konkrete Lage und Anzahl der Stellplätze im weiteren Verfahren final festgelegt.

Frau Kötzner-Schmid merkt an, dass ein sehr großes Vordach geplant sei, andererseits sei dadurch auch eine gute Flächenausnutzung möglich.

Herr Tonnar bittet darum anzuregen, ob auf dem vorgesehenen Pultdach die Installation von Photovoltaik möglich sei.

Beschluss

Der Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Rodelweg" mit integriertem Grünordnungsplan in Ebenhausen wird gebilligt. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 16:01 Uhr