Situationsbericht zur Corona-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Nachdem in Schäftlarn die Zahl der infizierten Personen in der KW 15 deutlich zugenommen hat (+6), hat sich das Infektionsgeschehen zu Beginn der KW 16 wieder stabilisiert (Stand 19.04.2021 +1).
Aufgrund des Infektionsgeschehens hat der Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung am 07.04.2021 einige neue Regelungen eingeführt, die insbesondere auch den Schulbetrieb betreffen.
Dabei war Ziel, dass der Schulbetrieb nach den Osterferien möglichst im Präsenzbetrieb stattfinden soll. Um dies mit größtmöglichem Schutz vor COVID-19-Infektionen zu gewährleisten, gilt ab 12.04.2021 für Schülerinnen und Schüler eine zweimal wöchentliche Testpflicht an der Schule als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal. Die Tests werden von allen Schülerinnen und Schülern in der Schule selbst durchgeführt. Rückmeldungen in der ersten Woche haben gezeigt, dass das Testen durchweg gut durchgeführt werden konnte. 
In den Kindertageseinrichtungen sind regelmäßige Tests für das Erziehungspersonal nach wie vor verpflichtend. In der 14. KW wurden alle Kindertageseinrichtungen und Schulen im Gemeindegebiet mit FFP-2-Masken und Schnelltests für den Betrieb nach den Osterferien ausgestattet.
Mit Ministerratsbeschluss vom 13.04.2021 wurden die geplanten weiteren Öffnungsschritte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht über 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport weiter bis zum 09.05.2021 ausgesetzt. Zudem wurde die 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wie folgt geändert:
  • Es wird klargestellt, dass Schulkinder an Angeboten der Tagesbetreuung nur dann teilnehmen dürfen, wenn sie sich entsprechend den für Präsenzunterricht geltenden Vorgaben mindestens zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen.
  • Bei Versammlungen in geschlossenen Räumen wird die absolute Begrenzung auf höchstens 100 Personen gestrichen. Stattdessen wird analog Gottesdiensten nun festgeschrieben, dass sich die Zahl der zulässigen Teilnehmer an der Zahl der nach den Hygieneregeln vorhandenen Plätze orientiert, die Versammlung angemeldet werden muss und Teilnehmer FFP2-Maske tragen müssen.
  • Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz größer 200 anordnen, dass Beschäftigte bestimmter Betriebe und Einrichtungen nur dann in Präsenz am Arbeitsplatz eingesetzt werden dürfen, wenn sie über den Nachweis eines aktuellen PCR-, Schnell- oder Selbsttests mit negativem Ergebnis verfügen.
Des Weiteren ist eine einheitliche Bundesgesetzgebung für die Verfahrensweise für  Inzidenzwerte ab 100 im legislativen Prozess.
Impfungen gegen das COVID-19-Virus werden seit 01.04.2021 auch von den örtlichen Haus- und Facharztpraxen angeboten.   Im Regelfall werden die Praxen auf Ihre Patienten bzgl. eines Impftermins zukommen. Im Landkreis München haben zum Stand 19.04.2021 67.989 Personen eine Erstimpfung erhalten, 23.391 verfügen bereits über den vollständigen Impfschutz . Insgesamt wurden somit  bereits 91.380 Impfungen durchgeführt. Für alle eingeschränkt mobilen Bürgerinnen und Bürger, die über 70 Jahre alt sind, gibt es von Seiten des Impfzentrums Oberhaching das Angebot am 24.04.2021 eine COVID-19 Schutzimpfung in der Gemeinde Schäftlarn zu erhalten. Die Impfungen werden von mobilen Impfteams in den Räumlichkeiten des Familienzentrums im 1. Obergeschoß, Käthe-Kruse-Straße 1, in Hohenschäftlarn durchgeführt.

Datenstand vom 14.02.2024 16:01 Uhr