Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im gesamten Gemeindegebiet im Rahmen des Förderprogrammes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.07.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Nach den Sitzungen des Gemeinderates am 24.03.2021 und 05.05.2021 sowie des Umwelt- und Mobilitätsausschusses am 03.05.2021 befasste sich der Umwelt- und Mobilitätsausschuss am 05.07.2021 erneut mit der Umrüstung und einer weiteren durch die Verwaltung mit Herrn Drexl bzw. Hr. Nacke ausgearbeiteten Variante. 
Nach der am 19.05.2021 übermittelten zweiten Umrüstungsvariante, bei der alle gestalterischen Leuchten (Glocke) durch technische Leuchten ersetzt werden sollten folgte am 02.07.2021 eine dritte Variante, in der die gestalterischen Leuchten (große Glocke) in durchgehenden Straßenzügen erhalten und umgerüstet werden sollen. In Straßenzügen, in denen nur vereinzelt Glocken installiert sind sollen diese durch techn. Leuchten ersetzt werden. (Tabelle 3).
In folgenden Straßen soll nach Variante 3 die Glocke in LED-Ausführungen vorhanden sein: 
  • Starnberger Straße (bisher in gelb-Licht komplett vorhanden)
  • Bahnhofstraße (bisher in gelb-Licht komplett vorhanden)
  • Klosterstraße (bisher in gelb-Licht komplett vorhanden)
  • Zeller Straße (bisher nur zwei gelb-Licht vorhanden, eine LED Glocke in der Kurve bei Hausnummer 21 beauftragt)
  • Fischerschlößlstraße  (bisher in gelb-Licht komplett vorhanden)
  • Poststraße (von Fischerschlößlstraße bis Lechnerstraße / bisher in gelb-Licht komplett vorhanden)
  • Kreuzungsbereich Lechnerstraße/Poststraße (bisher in gelb-Licht komplett vorhanden)
  • Anwänden (bisher in gelb-Licht komplett vorhanden)
  • Fuchssteig (bisher in gelb-Licht komplett vorhanden)
  • Alpenblickstraße (großteils schon LED Glocke vorhanden)
  • Käthe-Kruse-Straße (bisher in gelb-Licht komplett vorhanden)
  • Jahnstraße (bisher in gelb-Licht komplett vorhanden)
 
In folgenden Straßenzügen ist die Glocke bereits auf LED umgerüstet bzw. mit LED ausgestattet: 
  • Münchner Straße Hohenschäftlarn
  • Kloster Schäftlarn (Ortsdurchfahrt)
  • Winklweg 
  • Stadtweg 
  • Schorner Straße 
  • Teilstück Niederried (von St. 2071 bis Kreuzung Unterdorf/Niedrried)
  • Maubergerstraße 

Gut wäre es, wenn der Gemeinderat sich für ein Konzept entscheidet. Danach könnten wir dann in die Feinplanung gehen und eine Vereinbarung für den Fördermittelantrag abschließen. Danach würden wir den Antrag stellen. Nach Bewilligung kann dann der Auftrag vergeben werden. Für die Bewilligung rechnen wir mit etwa 5 Monaten. Die Umrüstung erfolgt dann nächstes Jahr gemeinsam mit den Turnusarbeiten an den Leuchten.“
Die Übersicht wird in der Anlage (Tabelle 1 + 2 + 3) dargestellt.
Der Umwelt- und Mobilitätsausschuss empfiehlt die Variante 3, die jedoch im Rahmen der Feinplanung zu überarbeiten ist.
Die errechneten Kosten der Umrüstung (Variante 3) belaufen sich auf ca. 155.000 € netto bzw. ca. 184.000 € brutto. Die Kosten sind zunächst vorzustrecken. Nach Umrüstung kann die Förderung in Höhe von ca. 55.000 € brutto (30%) beantragt werden. 
Weiter kommt nach der Umrüstung die sofortige Einsparung der Stromkosten (ca. 70%) hinzu. Insgesamt amortisieren sich die verbleibenden Kosten nach Abzug der Förderung innerhalb der kommenden 6 – 7 Jahre.
 Weiter sollte sich der Gemeinderat noch für eine oder zwei technische Leuchten entscheiden, diese sind ebenfalls in der Anlage beigefügt.

Diskussionsverlauf

  • Hr. Dr. Ruhdorfer befürwortet die Umrüstung ausdrücklich insbesondere aufgrund des Klimaschutzes und der hohen Förderung, die es in der Vergangenheit so nicht gab.
Hr. Zattler erkundigt sich danach, ob die Abrechnung nach der Umrüstung dann mittels Zählers erfolgt oder ob es bei einer  pauschalen Abrechnung nach Leistung des Einsatzes bleibt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass dies wohl nach wie vor über die Leistung der Einsätze abgerechnet wird. Die verbrauchsgenaue Erfassung kann nur über Zähler in den jeweiligen Straßenzügen erfasst werden. Diese Nachrüstung ist nach ersten Erkenntnissen nicht geplant (zusätzliche Kosten, die wahrscheinlich durch die Gemeinde übernommen werden müssten). Die Verwaltung wird sich nochmals erkundigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Umrüstung in der Variante 3 mit der noch vorzunehmenden Überarbeitung im Rahmen der Feinplanung. Die Verwaltung wird beauftragt den Förderantrag in Zusammenarbeit mit den Bayernwerken auszuarbeiten und die Fördermittel zu beantragen. 
Für die Haushaltsplanung sind für die Umrüstung Kosten in Höhe von höchsten 190.000 € im Haushalt 2022 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 16:13 Uhr