Bebauungsplan Nr. 50 "südlich der Schmiedgasse" in Hohenschäftlarn - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.07.2021 ö 10

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Schäftlarn hat in seiner Sitzung am 18. 04. 2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 „südlich der Schmiedgasse“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25. 04. 2018 ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, zudem handelt es sich um einen einfachen Be­bau­ungsplan.

Mit Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
  • Erhaltung und Entwicklung der gewachsenen Strukturen des Ortskerns
  • Städtebauliche Ordnung des Quartiers unter Wahrung der Eigenart des Baugebietes
  • Schaffung maßvoller Verdichtungsmöglichkeiten zur Förderung der Innen-entwicklung
  • Erhalt und Ergänzung der ortsbildprägenden Grünstruktur, insbesondere entlang der Verkehrsflächen.

Zur Sicherung der Planungsziele des Bebauungsplans wurde eine Veränderungssperre erlassen, die aufgrund der am 15.07.2020 bekanntgemachten Satzung mit Bekanntmachung des Bebauungsplans, spätestens aber mit Ablauf des 25.07.2021 außer Kraft tritt.
Die öffentliche Auslegung des vom Gemeinderat am 27.01.2021 gebilligten Be­bauungsplan-Entwurfs in der Fassung vom 27.01.2021 hat in der Zeit vom 12.02.2021 bis 15.03.2021 stattgefunden (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Be­bauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 27.01.2021 hat in der Zeit vom 12.02.2021 bis 15.03.2021 stattgefunden (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.05.2021 die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange abgewogen und den Beschluss gefasst, dass der Bebauungsplan Nr. 50 „südlich der Schmiedgasse“ mit Begründung entsprechend der gefassten Beschlüsse zu ändern bzw. anzupassen war. Der Bebauungsplanentwurf war anschließend auf die Dauer von mindestens einem Monat gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.  

Die erneute öffentliche Auslegung des vom Gemeinderat am 05.05.2021 gebilligten Bebauungsplan-Entwurfs in der Fassung vom 05.05.2021 hat in der Zeit vom 17.05.2021 bis 22.06.2021 stattgefunden (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf in der vom 05.05.2021 hat in der Zeit vom 17.05.2021 bis 22.06.2021 stattgefunden (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 21.07.2021 die zu dem Entwurf des Bebauungsplanes des Bebauungsplans Nr. Nr. 50 „südlich der Schmiedgasse“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erneut gewürdigt und entsprechend den Empfehlungen des Abwägungsvorschlags beschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 50 „südlich der Schmiedgasse“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Ausfertigung durch den Ersten Bürgermeister vor Ablauf der Veränderungssperre öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 16:13 Uhr