Situationsbericht zur Corona-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 21.07.2021 ö informativ 12.5

Sachverhalt

In Schäftlarn haben sich – Stand 19.07.2021 – seit März 2020 insgesamt 193 Personen mit dem COVID-19-Virus infiziert. Der Wert ist somit seit Juni stabil geblieben. Die Inzidenzwerte im Landkreis München sind im Verlauf der letzten Woche von 7,4 am 10.07.2021 auf einen Wert von 11,4 am 16.07.2021 leicht angestiegen.  

Im Landkreis München haben seit Start der Impfungen am 27. Dezember 2020 182.995 Personen eine Erstimpfung erhalten (Stand 19.07.2021), 143.849 verfügen bereits über den vollständigen Impfschutz (Stand 19.07.2021). Insgesamt wurden somit 326.844 Impfungen (Stand 19.07.2021) durchgeführt.

Die Bayerische Staatsregierung möchte die Impfangebote massiv ausweiten. Künftig sollen Erstimpfungen in den Impfzentren auch ohne vorherige Registrierung und Termin möglich sein. Zudem soll die Wohnortbindung aufgehoben werden. Man kann sich also auch stadt-, landkreis- und bundeslandübergreifend impfen lassen. Darüber hinaus ist es künftig möglich, dass Erst- und Zweitimpfungen von niedergelassenen Ärzten und Impfzentren in Kombination vorgenommen werden.
Ergänzend sollen vor Ort Sonderimpfaktionen ausgeweitet werden. So sind Impfungen mit mobilen Teams zum Beispiel vor Geschäften, auf Märkten oder bei Sportveranstaltungen möglich. Die Impfzentren können auch „Familiensonntage“ für Eltern und Kinder ab zwölf Jahren anbieten. Ergänzend können die Impfzentren Drive-in-Angebote einrichten.

Ab 15. Juli 2021 gelten folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen für Sport- und Kulturveranstaltungen:
 
Für große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter können die Veranstalter wahlweise abweichend von den bisherigen Vorgaben mehr Zuschauer zulassen, wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 nicht überschritten ist und dabei folgende Vorgaben beachtet werden:
 
  • Zulässig sind maximal 35 % der Gesamtkapazität, höchstens 20.000 Zuschauer. Zwischen den Plätzen ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Stehplätze werden nicht zugelassen.
  • Die Nachverfolgung von Infektionsketten wird durch personalisierte Tickets gewährleistet.
  • Die Zuschauer haben einen negativen Testnachweis vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind geimpfte und genesene Personen.
  • Der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken sind nicht zulässig. Erkennbar alkoholisierte Personen erhalten keinen Zutritt.
  • Es besteht FFP2-Maskenpflicht. Unter freiem Himmel entfällt diese am Sitzplatz.
 
Für kulturelle Großveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter mit mehr als 1.500 Besuchern gelten diese Anforderungen entsprechend.

Datenstand vom 14.02.2024 16:13 Uhr