Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss, 12.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss 12.04.2021 ö 3

Sachverhalt

Die stetigen Kostensteigerungen im Bereich der Kindertagesbetreuung haben in den letzten Jahren für die Gemeinde zu einer deutlichen Steigerung der Ausgaben – insbesondere für den Defizitausgleich der Einrichtungen – geführt. Daher hat der Familien- und Sozialausschuss in seiner Sitzung vom 12.02.2020 neben einer einmaligen Beitragsanpassung für das Kindergartenjahr 2020/21 ab dem Kindergartenjahr 2021/22 eine jährliche Beitragsanpassung i. H. v. 3% empfohlen. Der Gemeinderat hat daraufhin mit Beschluss vom 19.02.2020 den Trägern der Kindertageseinrichtungen ab dem Kindergarten-/Schuljahr 2021/22 ein jährliches Beitrags-Anpassungsziel von 3% nahegelegt. 
Insbesondere bei den Personalkosten haben sich bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen auch im vergangenen Jahr weitere Kostensteigerungen ergeben. So hat sich alleine für die Finanzierung der Großraumzulage der insgesamt zu gewährende Defizitausgleich für die Gemeinde um über € 100.000,- erhöht. Aufgrund des Fachkräftemangels wird von Trägerseite zudem gefordert auch die eigentlich zum 31.12.2020 nicht mehr weiter gewährte Arbeitsmarktzulage wieder aufzulegen. Die dadurch entstehenden Mehrausgaben müssten wiederum von der Gemeinde finanziert werden. 
Ein Vergleich der Elternbeiträge mit denen der Nachbarkommunen hat ergeben, dass sich die Gebühren in Schäftlarn bereits im oberen Rahmen bewegen (siehe Anlage). Aufgrund der Ausgabenentwicklung ist aus Sicht der Verwaltung eine stetige Anpassung der Elternbeiträge zur Tragung eines angemessenen Anteils der Gesamtkosten für die Kindertagesbetreuung dennoch auch in Zukunft unvermeidbar.  Die durch den Gemeinderat mit Beschluss vom 12.02.2020 empfohlene jährliche Erhöhung um einen vorher festgelegten Prozentsatz bietet dabei den Eltern eine gute Planbarkeit der Ausgaben.  

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Stoiber.
Aus der Mitte des Ausschusses wird vorgebracht, dass die Gebühren für die Kinderkrippe bereits jetzt sehr hoch wären. Frau Brunner schlägt daher vor, die Kinderkrippe von der jährlichen Gebührenerhöhungsempfehlung um 3% auszunehmen. Herr Berger schlägt zudem vor zu prüfen, ob eine einkommensabhängige Gebühr möglich wäre. Frau Dichtl führt aus, dass für Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit besteht einen Zuschuss zum Elternbeitrag zu beantragen, der ggf. bis zur vollständigen Übernahme gehen kann. Der Vorsitzende verweist darauf, dass es sich bei dem Gebührenrahmen stets nur um eine Empfehlung handelt, da die Gemeinde keine Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft betreibt. Des Weiteren würde eine einkommensabhängige Erhebung der Elternbeiträge bei gleicher Kostenstruktur entweder zu einer Mehrbelastung von einkommensstärkeren Familien oder zu einer Erhöhung des Defizits für die Gemeinde führen. 
Da der Beschlussvorschlag der Verwaltung der weitergehende ist (Gebührenerhöhungsempfehlung für alle Einrichtungen) wird über diesen zuerst abgestimmt. Aufgrund des Beschlussergebnisses findet keine Abstimmung über den alternativen Beschlussvorschlag (Gebührenerhöhungsempfehlung nur für Kindergärten und Hort) mehr statt.  

Beschluss

Der Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt die durch Gemeinderatsbeschluss vom 19.02.2020 avisierte Erhöhung der Elternbeiträge um jeweils 3% für das Kindergartenjahr 2021/22 sowie für alle darauf folgende Kindergartenjahre fortzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

Datenstand vom 14.02.2024 16:17 Uhr