Information zum Sachstand der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt- und Mobilitätsausschuss, 08.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 08.02.2021 ö 7.2

Sachverhalt

Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 26.10.2020 vom Umwelt- und Mobilitätsausschusses beauftragt gemeinsam mit dem Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland (ZV KDZ Oberland) Möglichkeiten und Schwerpunkte einer Überwachung des ruhenden Verkehrs zu prüfen.
Daraufhin hat die Verwaltung mit dem ZV KDZ Oberland Kontakt aufgenommen und in einer gemeinsamen Videokonferenz mit Herrn Pressler (2. Geschäftsführer ZV KDZ Oberland) die Umsetzung der Einführung der zusätzlichen Überwachung durchgesprochen.
Dabei wurden uns als Gemeinde zwei Möglichkeiten aufgezeigt:
  1. Abschluss einer Zweckvereinbarung:
Hierbei ist ein Beschluss der Verbandsversammlung nicht notwendig, jedoch kann diese Vereinbarung nur auf längstens zwei Jahre abgeschlossen werden. Daher kommt diese Möglichkeit eher nicht in Betracht, da die Überwachung langfristig gestaltet werden soll.
  1. Mitgliedschaft:
Die Gemeinde Schäftlarn ist bereits Mitglied beim ZV KDZ Oberland für die Überwachung des fließenden Verkehrs, auch bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs kann im Rahmen der Mitgliedschaft die Überwachung festgelegt werden. Hierbei  ist ein Beschluss der Verbandsversammlung zwingend notwendig. Bei einer Mitgliedschaft betragen die Gebühren pro Überwachungsstunde 30 €, An- und Abfahrtspauschalen werden nicht erhoben.
Diese Möglichkeit wäre vorrangig zu bewerten, da eine dauerhafte langfristige Überwachung des ruhenden Verkehrs sichergestellt werden würde.

Die nächste Verbandsversammlung des ZV KDZ Oberland findet am 17. März 2021 statt. Daher ist es notwendig, dass in der Gemeinderatssitzung am 24.02.2021 ein entsprechender Beschluss gefasst wird. Weitere rechtliche Schritte sind nicht zu beachten.
Zur Gemeinderatssitzung am 24.02.2021 wird deshalb auch nochmals ein Vertreter des ZV KDZ Oberland anwesend sein und den Verband generell vorstellen und auch auf die Thematik Überwachung ruhender Verkehr im speziellen eingehen. 

Datenstand vom 14.02.2024 16:19 Uhr